Monowheel aus dem Verkehr gezogen
Mit einem Monowheel war am Freitag (31. Januar 2020) ein 33-Jähriger in Radevormwald unterwegs - die Polizei stoppte die verbotene und gefährliche Fahrt.
Kurz vor Mitternacht war einer Polizeistreife der Mann mit
seinem Gefährt auf der Westfalenstraße aufgefallen. Das Monowheel hatte keine
Rückleuchte und weil der Radevormwalder zudem noch dunkle Kleidung trug, war er
für die übrigen Verkehrsteilnehmer sehr schlecht zu erkennen. Das Monowheel, das
mit schätzungsweise über 30 km/h unterwegs war, verfügte außerdem weder über
eine Zulassung für den Straßenverkehr noch über eine Versicherung, was eine
Strafanzeige nach sich zog. Darüber hinaus verlief ein Drogenvortest bei dem
33-Jährigen positiv, so dass er sich einer Blutprobenentnahme unterziehen
musste.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h
dürfen im Straßenverkehr nur benutzt werden, wenn sie eine Betriebserlaubnis vom
Kraftfahrtbundesamt erhalten haben; zusätzlich ist dann eine Versicherung und
gegebenenfalls eine Fahrerlaubnis erforderlich. Monowheels wie auch die meisten
anderen elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge sind nicht für die Benutzung im
öffentlichen Verkehr zugelassen und dürfen daher nur auf Firmen- oder
Privatgelände benutzt werden.
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Zuletzt aktualisiert am: 03.02.2020. 1028 18.04.2024).
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