Monowheel aus dem Verkehr gezogen

Mit einem Monowheel war am Freitag (31. Januar 2020) ein 33-Jähriger in Radevormwald unterwegs - die Polizei stoppte die verbotene und gefährliche Fahrt.

Kurz vor Mitternacht war einer Polizeistreife der Mann mit seinem Gefährt auf der Westfalenstraße aufgefallen. Das Monowheel hatte keine Rückleuchte und weil der Radevormwalder zudem noch dunkle Kleidung trug, war er für die übrigen Verkehrsteilnehmer sehr schlecht zu erkennen. Das Monowheel, das mit schätzungsweise über 30 km/h unterwegs war, verfügte außerdem weder über eine Zulassung für den Straßenverkehr noch über eine Versicherung, was eine Strafanzeige nach sich zog. Darüber hinaus verlief ein Drogenvortest bei dem 33-Jährigen positiv, so dass er sich einer Blutprobenentnahme unterziehen musste.


Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h dürfen im Straßenverkehr nur benutzt werden, wenn sie eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt erhalten haben; zusätzlich ist dann eine Versicherung und gegebenenfalls eine Fahrerlaubnis erforderlich. Monowheels wie auch die meisten anderen elektrisch angetriebene Kleinstfahrzeuge sind nicht für die Benutzung im öffentlichen Verkehr zugelassen und dürfen daher nur auf Firmen- oder Privatgelände benutzt werden.

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