Hundesteuerverordnung anno Juni 1915
Historisches in Kürze: "Für jeden nicht mehr an der Mutter saugenden Hund hat dessen Besitzer eine Steuer zu entrichten!"
Wussten Sie schon, dass es in § 1 der Radevormwalder Hundesteuersatzung vom Juni 1915 hieß: "Für jeden nicht mehr an der Mutter saugenden Hund hat dessen Besitzer eine Steuer zu entrichten!"
Ob das auch immer kontrolliert wurde?
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Zuletzt aktualisiert am: 08.06.2024. 5138 13.05.2025).
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