Hundesteuerverordnung anno Juni 1915Historisches in Kürze: "Für jeden nicht mehr an der Mutter saugenden Hund hat dessen Besitzer eine Steuer zu entrichten!" Wussten Sie schon, dass es in § 1 der Radevormwalder Hundesteuersatzung vom Juni 1915 hieß: "Für jeden nicht mehr an der Mutter saugenden Hund hat dessen Besitzer eine Steuer zu entrichten!" Ob das auch immer kontrolliert wurde?
Zuletzt aktualisiert am: 08.06.2025. 5162 23.06.2025).
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