Hundesteuerverordnung anno Juni 1915

Historisches in Kürze: "Für jeden nicht mehr an der Mutter saugenden Hund hat dessen Besitzer eine Steuer zu entrichten!"

Wussten Sie schon, dass es in § 1 der Radevormwalder Hundesteuersatzung vom Juni 1915 hieß: "Für jeden nicht mehr an der Mutter saugenden Hund hat dessen Besitzer eine Steuer zu entrichten!" 


Ob das auch immer kontrolliert wurde?

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