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Karthausen 1 und 2

Denkmalbeschreibung: Doppelhofstelle Karthausen

Doppelhofstelle Karthausen 1 und 2:
Das zweigeschossige Wohnhaus Karthausen 1 ist im Erdgeschoss teilweise massiv und verputzt, sonst mit Asbestzement verkleidet. Die Bauzeichnung für den straßenseitigen Anbau zeigt als Bestand freiliegendes Fachwerk, das auch heute unter der Verkleidung vermutet werden muss. Die Proportionen des Baukörpers lassen eine Entstehung im 1. Viertel des 19. Jahrhunderts annehmen. An der Rückseite ist an das Gebäude angebaut.

Das zweigeschossige Wohnhaus Karthausen 2 ist im Erdgeschoss überwiegend als massives Fachwerkhaus ausgebildet, bei dem an einer Giebelseite das Fachwerk freiliegt. Die übrigen Seiten sind blechbehangen. Einige Fenster wurden vergrößert. der sehr aufwendige Fachwerkgiebel lässt eine Enstehung um 1800 vermuten und er zeigt regionaltypische Formen, z. B. in den geknickten Streben und dem sehr engmaschigen Balkenwerk (mit je zwei Riegeln pro Geschoss). Der große Dachraum wurde als Bergeraum genutzt. Die Ladeluke blieb erhalten. Der Stallraum ist in das Wohnhaus integriert. Anhand der äußeren Gliederung der Baukörper lässt sich feststellen, dass trotz Umbauten die historische Grundrissposition noch anschaulich geblieben ist.

Gärten und Nutzflächen:
In der Ortschaft Karthausen werden die in Form einer Doppelhofstelle vorhandenen Bauernhöfe durch alte Hecken, Hausbäume, kleine abgetrennte Nutzgärten und Obstwiesen geprägt. Ackerflächen, Wiesen und Weiden umgeben diesen Bereich. Die Gebäude liegen mit einem gewissen Abstand zueinander entlang der Straße, sind jedoch von dieser durch Bäume und Hecken getrennt. Besonders hervorzuheben sind die Weißdornhecken, die den Landschaftsraum des Oberbergischen Kreises prägen und einen wichtigen Bestandteil der Hofanlage bilden. Zur besseren Unterhaltung und Pflege sind der Nutzgarten (Gemüse, Kräuter, Blumen) und die Obstwiese durch Hecken von den übrigen Flächen abgegrenzt. Auch um das Vieh, Rehe und Hasen usw. fernzuhalten oder aber um den Vögeln Nistgelegenheiten zu bieten, sind Weißdornhecken gepflanzt worden. Für die Bearbeitung der Flächen ist die natürliche Geländeform des Oberbergischen Landes nicht verändert worden.

Begründung des Denkmalwertes für die Bauten:
Karthausen ist eine Doppelhofstelle, die auf das Spätmittelalter zurückgeht und in ihrer Struktur seit 1825 besteht. Die entsprechend den Notwendigkeiten der Bewirtschaftung vorgenommenen Umbauten oder Neuerrichtungen haben diese Situation nicht beeinträchtigt. Die historische Siedlungsstruktur – Doppelhofstelle – mit Wegen, Gärten und Nutzflächen sowie Wirtschaftsgebäuden – blieb ungestört erhalten und ist deshalb ein überregional bedeutendes Beispiel für die historische Gliederung der Region auf den die Wupper begleitenden Höhenzügen. Daraus resultiert die im Denkmalschutzgesetz NW geforderte Bedeutung für Städte und Siedlungen. Ihrem Eigenwert erhalten vor allem die Wohnbauten in der in ihnen anschaulich werdenden regionaltypischen Hausform mit integriertem Stall und Bergeraum, erweitert durch separat liegende Wirtschaftsgebäude. In vorindustrieller Zeit spiegelte der Hausbau die besondere gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Situation wieder. In der Zuordnung der Räume wir die spezielle Art der Bewirtschaftung anschaulich (hier das Verhältnis Bergeraum, Stall). Infolgedessen ist jedes Haus, in dem sich Wohnen und Arbeiten verbindet, ein Unikat, das auf seine spezielle Bedeutung für die Region hin untersucht werden muss. Karthausen 1 und 2 repräsentieren eine ortstypische Hausform, die später hinzugekommenen Wirtschaftsgebäude und Anbauten sind Teil ihrer Geschichte und somit Teil des Denkmals. Aufgrund ihrer Anschaulichkeit, unterstützt durch eine ungestörte Einzellage mit umgebenden Nutzflächen, sind sie entsprechend dem Denkmalschutzgesetz NW aus orts- und sozialgeschichtlichen sowie hauskundlichen Gründen zu erhalten und zu nutzen.

Begründung des Denkmalwertes für die Garten und Nutzflächen:
Die typische Art der Flächenaufteilung mit unterschiedlicher Bewirtschaftung und die regionaltypische Hausform mit integriertem Stall und Bergeraum sind aufgrund ihrer Anschaulichkeit entsprechend dem Denkmalschutzgesetz NW aus orts- und sozialgeschichtlichen Gründen zu erhalten und zu nutzen.

Die Hofanlagen, historische Kulturlandschaftsteile, lassen Rückschlüsse auf das Mensch-Natur-Verhältnis früherer Generationen zu und geben Zeugnis von ihrem Umgang mit Natur und Landschaft. Diese historische, aus gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gründen entstandene Siedlungsstruktur – Gebäude und Wege mit direktem Zugang von der Straße, die in Hofnähe gelegenen Nutzgärten und Obstwiesen, sowie die daran anschließenden Wiesen, Weiden und Ackerflächen – hat sich bis heute nicht verändert und sollte deshalb aus volkskundlichen Gründen erhalten bleiben.

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