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Steuererhöhungen hätten vermieden werden können

Der offene Brief der 21 Radevormwalder Unternehmer hat gezeigt, dass CDU, UWG, RUA und Pro Deutschland Anfang März eine Fehlentscheidung getroffen haben: Steuerausfälle können nicht über Steuersatzerhöhungen kompensiert werden.

Die Fraktionen von SPD, Grüne und AL die einen anderen Weg vorgeschlagen hatten, antworten den Unternehmen ebenfalls durch einen offenen Brief.


Leider hat es in dieser Woche einige hoch fragwürdige Erklärungen zu diesem Thema von Seiten "Steuererhöhungsparteien" gegeben. Zu keinem Zeitpunkt haben diese Fraktionen den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg akzeptiert und sind für Steuererhöhungen eingetreten. Im Gegenteil haben wir in mehrfachen Gesprächen versucht, die Kämmerei von ihrem Weg durch Steuererhöhungen die "Finanzkrise" zu lösen, abzubringen. Leider ohne Erfolg!

Lesen Sie hier nun die vollständige Antwort auf den offenen Brief der Unternehmer:

"Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer,

sehr verehrte Verantwortliche der Radevormwalder Industrie!



Die im Briefkopf verzeichneten Fraktionen freuen sich, dass Sie als verantwortliche Repräsentanten der mittelständischen Wirtschaft in unserer Stadt zu einer finanzpolitischen Entscheidung des Rates der Stadt in einem Offenen Brief Stellung bezogen haben. In der Tat handelt es sich um eine Entscheidung ganz erheblichen Ausmaßes, von der sowohl Gewerbetreibende als auch die Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Deshalb möchten wir gern mit Ihnen in einen Dialog über die Auswirkungen und die Hintergründe dieser lokalen Finanzentscheidung treten. Für Ihre Position haben wir volles Verständnis, hatten wir doch einen völlig anderen Weg der Haushaltsfinanzierung als den Griff in die Kassen von Unternehmen und Bürgern vorgeschlagen.

Zum besseren Verständnis aller Interessierten und Betroffenen geben Sie uns aber vorab bitte die Gelegenheit, kurz die Ausgangssituation darzustellen. Radevormwald gehört zu den sogenannten Haushaltssicherungskommunen. Das bedeutet, dass wir innerhalb von 10 Jahren, beginnend im Jahr 2012, die Ausgabenstruktur so verändert haben müssen, dass im Jahr 2022 ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird. Eine sorgfältige Haushaltsplanung muss, wie ja auch die Planung von Unternehmensentwicklungen, mit Annahmen und Prognosen arbeiten. Das ursprüngliche Konzept ging davon aus, dass im Jahr 2022, wenn auch nur sehr knapp, ein solcher Ausgleich erreicht werden kann. Dann jedoch brachen im Laufe des Jahres 2019 die angenommenen Gewerbesteuerzahlungen ein. Damit war klar, dass das gesetzlich vorgeschriebene Ziel des Haushaltsausgleichs in 2022 nicht mehr erreicht werden konnte.

Eine Ratsmehrheit, die sich durch Anführung von der CDU aus UWG, FDP, RUA und Pro Deutschland bildete, hat sich dann für den von dem stellvertretenden Kämmerer empfohlen Weg einer spürbaren Steuererhöhung entschlossen. Hiermit sollen das Gewerbe um ca. 1,8 % und die Grundstückseigentümer und damit in Folge alle privaten Haushalte über die Grundsteuer B mit rund 38 % (in zwei Schritten) mehr belastet werden. Es ist geplant, dass diese Steuererhöhungen ab dem Jahr 2021 und in 2022 wirksam werden.

Sie haben mit Ihrem Hinweis, dass die Steuerbelastung der Unternehmen im internationalen Vergleich hoch ist, zweifellos recht. Das gilt aber genauso für die kumulative Abgabenlast der privaten Haushalte, insbesondere derjenigen Haushalte, die sich im sogenannten mittleren Einkommenssegment befinden. Deutlich vor der Entscheidung des Rates war bereits erkennbar, dass es in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssektoren zu maßgeblichen Einbrüchen kommen könnte bzw. bereits gekommen war. Um einen damit verbundenen Steuerausfall von vornherein auszugleichen, haben die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Alternative Liste vorgeschlagen, von der nach dem kommunalen Haushaltsrecht möglichen und vorgesehenen Regelung eines globalen Minderaufwandes Gebrauch zu machen. Dies war zunächst für die Jahre 2020 bis 2022 vorgesehen und hätte dazu geführt, dass von allen geplanten Ausgaben insgesamt in jedem Jahr 1 % einzusparen gewesen wären. Dabei sollte die Verwaltung selbst entscheiden können, an welchen Stellen innerhalb des Haushalts sie zu Ausgabenreduzierungen oder Kostensenkungen kommen will. Diese Möglichkeit ist durch den Gesetzgeber ausdrücklich eingeräumt worden, nicht zuletzt deshalb, um auch die kommunalen Haushalte immer wieder einer aufgaben- und vollzugskritischen Kontrolle zu unterziehen. Es versteht sich von selbst, dass der Weg über eine Steuererhöhung natürlich die vermeintlich einfachere Lösung ist. Eben nur nicht für Alle.

Die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AL vorgeschlagene Verfahrensweise hätte im Ergebnis dazu geführt, dass die Steuererhöhungen, sowohl für das Gewerbe, als auch für die Grundstückseigentümer und die privaten Haushalte vollständig vermieden worden wäre. Da die Ausgabenreduzierungen aufeinander aufbauen und bereits in 2020 beginnen sollten, lässt sich die vom Rat getroffene Fehlentscheidung nur sehr schwer wieder heilen, es sei denn, der Rat würde möglichst bald einen Nachtragshaushalt beschließen. Dabei kommen nun natürlich die neuen, zusätzlichen Herausforderungen der Pandemie für die Stadt hinzu. Da es nicht nur zu weiteren Einnahmeausfällen, sondern auch zu Mehrausgaben kommen wird, die uns in ihrer Höhe bisher noch nicht bekannt sind, werden wir an einer so schnell als möglich notwendigen Neustrukturierung der Ausgaben nicht vorbeikommen. Hiervon sind wir nachdrücklich überzeugt!

Genau wie Sie, wollen wir dabei auch auf die Bewahrung der Attraktivität unserer Stadt achten. Wenn die UWG mit Ihrer Presseerklärung vom 22.05.20 behauptet, dass jede Haushaltsposition um 1% gekürzt werden müsste und dadurch zum Beispiel die Kultur- Sport- und Freizeitangebote beschnitten werden müssten, hat sie das Instrument des globalen Minderaufwandes nicht verstanden oder will es nicht verstehen. In der Summe muss das Gesamtbudget um 1% vermindert werden. Dabei können einzelne Ausgabenpositionen gar nicht gekürzt, andere dafür beispielsweise um 10% vermindert werden. Wir glauben, dass gerade Sie als Unternehmer mit uns darin übereinstimmen werden, dass eine Verwaltung, die als Dienstleister in den letzten 10 Jahren aufgrund des stabilen Wachstums nicht ernsthaft zur Kostendisziplin gezwungen war, nicht alle Abläufe soweit optimiert hat, dass kein Einsparpotential mehr vorhanden ist!

Gerne stehen wir Ihnen für eine Vertiefung des Themas zur Verfügung. Selbstverständlich sind wir bereit, uns auch im persönlichen Gespräch mit Ihnen über die Problematik der finanzwirtschaftlichen Situation unserer Stadt auszutauschen!



Mit freundlichen Grüßen



Dietmar Stark, Fraktionsvorsitzender SPD

Bernd Bornewasser Stellv. Fraktionsvositzender Bündnis90/Grüne

Rolf Ebbinghaus, Vorsitzender AL-Fraktion"


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