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Braucht Radevormwald ein über 14 ha großes Neubaugebiet?

Um die Risiken für die Bürger und die ökologischen Belastungen so klein als möglich zu halten, beantragt die AL-Fraktion es bei dem Kauf der Teilfläche 1 (ca. 4,1 ha.) zu belassen und auf die Kaufoptionen für die Teilflächen 2 und 3 (zusammen ca. 10 ha.) zu verzichten!

Braucht Radevormwald ein über 14 ha großes Neubaugebiet? Wird es in den nächsten Jahren in dieser Größenordnung vermarktbar sein? Welche finanziellen Risiken geht die Stadt ein, wenn sie mit Millionenbeträge in Vorleistung tritt, die Nachfrage und die Fähigkeit Bauland zu erwerben für die kommenden 10 Jahre nicht wirklich realistisch einschätzen kann? Kann das Baugebiet Karthausen ein Beitrag zur Lösung der demografischen Probleme sein? Ist es ökologisch verantwortbar, einer bevölkerungsmäßig bestenfalls stagnierende Stadt einen Flächenfraß von wertvollen Kulturland in ausgewiesener Randlage und unter Einbeziehung von Flächen, die für den Landschaftsschutz vorgesehen sind, zu gestatten? 


Alles Fragen, die weder im Rat noch seinen Gremien bislang diskutiert wurden. Das Projekt bekommt das Etikett „zukunftsweisend“ und ist damit hinreichend gerechtfertigt. Die Verwaltung hatte schon Teilfläche erworben, bevor sich Ratsgremien mit diesem Baugebiet erstmals beschäftigt haben. Um die Risiken für die Bürger und die ökologischen Belastungen so klein als möglich zu halten, beantragt die AL-Fraktion es bei dem Kauf der Teilfläche 1 (ca. 4,1 ha.) zu belassen und auf die Kaufoptionen für die Teilflächen 2 und 3 (zusammen ca. 10 ha.) zu verzichten! Dieser Antrag wurde von der UWG schon zur letzten Ratssitzung zu spät gestellt. Da wir nicht wussten, ob die Fraktion ihn wiederholen würde, haben wir ihn zur Vorsicht eingebracht. 

Gleichzeitig haben wir uns mit dem Verfahren des Grundstückskaufs aus juristischer und haushälterischer Sicht beschäftigt. Wir kommen zu dem Schluss, dass die Vorschrift des § 12 der Hauptsatzung der Stadt Radevormwald nicht eingehalten wurden! Gleichzeitig glauben wir aber auch, dass diese Vorschrift in der jetzigen Form gegen die Gemeindeordnung verstößt. Bei der Haushaltsaufstellung sind die Grundsätze der Vollständigkeit, der Klarheit und der Wahrheit zu erfüllen. Im Falle der Haushalte 2017 und 2018 sehen wir insbesondere erhebliche Verstöße gegen den Grundsatz der Haushaltsklarheit als gegeben an. 

Wir haben uns deshalb mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu Lasten des Kämmerers und ersten Beigeordneten an die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung in Köln gewandt. Darüber hinaus haben wir dann auch diese Behörde gebeten, zu prüfen, ob die Vorschriften des $ 12 Hauptsatzung eingehalten worden sind und ob diese Vorschrift in der heutigen Form nicht gegen geltendes Recht verstößt. 

für die AL-Fraktion 
Rolf Ebbinghaus

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