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Antrag der AL

In dem Antrag für den Jugendhilfeausschuss - den wir schon vor der Sitzung des Schulausschusses formuliert und eingereicht hatten - soll die Verwaltung einen Prüfauftrag zur Entwicklung des OGS-Bedarfs bekommen.

Dabei muss aber auch die Bewirtschaftung des Angebotes geprüft werden. Damit meinen wir, dass nicht an einigen Stellen das Angebot mit hohen finanziellen Mitteln erweitert werden muss, während gleichzeitig 
andere Grundschulen über freie Kapazitäten verfügen. Dabei wird es vor allem auch um die Prüfung des Rechtsanspruches eines bedarfsgerechten Angebotes gehen. Die Kernfrage ist dabei, darf der Bedarf summarisch 
erfasst und bewertet werden oder ist er schulspezifisch zu deuten?

Antrag auf Einrichtung eines Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Ausschusses am 06. Juli 2017  
Hier: Entwicklung und Planung des OGS‐Angebotes in Radevormwald

Sehr geehrter Herr Dr. Weber! 

Die AL-Fraktion bittet Sie, folgenden TOP für die Sitzung des Ausschusses vorzusehen: 

Entwicklung und Planung des OGS‐Angebotes in Radevormwald 

In Abänderung unseres ursprünglich für die Ratssitzung am 14.03.17 gestellten Antrages bitten wir die 
Verwaltung, die Entwicklung der Nachfrage nach OGS‐Plätzen, differenziert nach Schulstandorten, 
darzustellen.  
Grundsätzlich sind wir von der Bedeutung und Wichtigkeit eines solchen Schulangebotes überzeugt, sehen 
aber auch die Notwendigkeit der Planung und „Bewirtschaftung“ des vorhandenen Angebotes. Deshalb 
empfehlen wir dem Ausschuss nachfolgenden Beschluss zu fassen: 
Beschlussentwurf: 
Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, wie sich die Gesamtnachfrage nach OGS‐Plätzen innerhalb 
der Stadt aber auch bezogen auf die Schulstandorte bezogen in den kommenden 3 Jahren entwickeln wird. 
Dabei ist auch zu prüfen, welche Instrumente der Stadt zur Verfügung stehen, um die schulspezifischen 
Bedarfe untereinander auszugleichen. 
Begründung: 
Die Rechtssituation für eine verpflichtende Bereitstellung von OGS‐Plätzen ist in Nordrhein‐Westfalen 
sehr unscharf formuliert. Aber selbst wenn man eine grundsätzliche Verpflichtung zur bedarfsgerechten 
Versorgung mit OGS‐Plätzen bejaht, bleibt dennoch die Aufgabe einer vorausschauenden Planung und 
einer schulspezifischen Bewirtschaftung des Angebotes. Letzteres muss nach unserer Auffassung dazu 
führen, dass ein Zwang zur Schaffung neuer Plätze an einem speziellen Standort erst dann entsteht, wenn 
das Angebot an allen anderen Standorten ausgenutzt ist. 

Mit freundlichen Grüßen 
für die Alternative Liste Radevormwald 

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