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Die Beschränkung des Winterdienstes / AL beantragte Sondersitzungen

Auf Antrag der Wählergemeinschaft Alternative Liste radevormwald (AL) befasste sich der Verkehrsausschuss der Stadt in zwei Sondersitzungen mit dem Winterdienst.


Die Beschränkung des Winterdienstes
19. Februar 2015 - 14:23 – AL


Oder: Wie der Bürgermeister den Bürgern der Außenortschaften die kalte Schulter zeigt!



Seit Jahren besitzt Radevormwald klamme Kassen. Dem Bürger ist dieser Zustand –abgesehen von relativ moderaten Steuererhöhungen in 2014 – noch nicht sehr bewusst geworden. CDU und SPD hatten innerhalb der von ihnen getragenen Haushaltspolitik sich auf das Sparen mit Hilfe von Personaleinsparungen geeinigt. Dem hielt der Bürgermeister entgegen, dass ein solches Verfahren auch dazu führen müsste, dass Standards gesenkt würden. Was das wohl bedeuten könnte, wollte der Bürgermeister nun in seinem letzten Amtsjahr demonstrieren.

Als Gegenstand zu diesen Demonstrationszwecken hatte er sich den Winterdienst ausgeguckt. Während der Haushaltsberatungen im Herbst wurde die Politik nicht über die geplanten Änderungen informiert. Bürger und Politiker konnten dann am 05. November 2014 unter der Überschrift „In den Startlöchern für den Winterdienst“ einen scheinbar harmlosen Artikel in der Bergischen Morgenpost lesen. Allerdings hieß es darin im letzten Absatz wörtlich:
„Einschränkungen könnte es im Winter für die Nebenstraßen geben. "Möglicherweise könnte es dort zu Verzögerungen bei der Räumung kommen", räumt Petri ein - weil er mit weniger Personal auskommen muss. Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis nicht zum Gebiet mit Straßenreinigung und damit zum Winterdienst gehören, werden in diesem Jahr nur noch in äußersten Notfällen angefahren. Dazu zählen auch die Außenbereiche mit Ausnahme von Schulbusstellen." Dort gibt es keinen Anspruch auf den Winterdienst. Wir sind früher noch vermehrt hingefahren, wenn alles andere geräumt war. Das können wir jetzt nicht mehr leisten", sagt der Betriebshofleiter.“




Nach den Vorstellungen des Bürgermeisters, sollte es mit dem Winterdienst im Außenbereich vorbei sein!Kaum jemand wusste, von welchem Straßenverzeichnis hier die Rede war. Dennoch sollte sich die Verwaltung später genau auf diesen Artikel berufen, weil sie argumentierte, mit dieser Zeitungsmeldung hätte sie ihrer Informationspflicht gegenüber den Bürgern genüge getan! So weit so schlecht!

Deshalb wunderten sich die Bürger in den Außenortschaften nach den Weihnachtsfeiertagen, als der Winter ein wenig Einzug in die Lande hielt, wo denn der städtische Winterdienst bliebe. Die AL wurde von vielen Bürgern angesprochen. Mit den Bewohnern von Oberdahl haben wir uns dann auch getroffen. Ein Gespräch der Oberdahler beim Bürgermeister brachte dann zunächst einmal das Zugeständnis, dass bei der Einstellung des Winterdienstes auch auf die Gefahrensituation Rücksicht genommen werden müsste. Das sei im Falle Oberdahl in nicht hinreichendem Umfang geschehen! Deshalb sollte Oberdahl wieder aufgenommen werden, aber als Nebenstraße.



Das reichte uns nicht! Wir wollten eine grundsätzliche Regelung für alle Außenortschaften Radevormwalds! Deshalb beantragte die AL-Fraktion am 05. Januar 2015 eine Sondersitzung des Verkehrsausschusses!

Im Laufe dieser Sitzung schälte sich immer mehr der Eindruck heraus, dass die Verwaltung weniger an einer Lösung als an einer Demonstration interessiert zu sein schien. Dreh- und Angelpunkt der Argumentation vonseiten des Bürgermeisters war die Aussage, dass es im Bauhof nicht genug Personal gebe und der Haushalt keine Mehrausgaben zulasse! Alle Alternativmodelle, wie Leihmitarbeiter oder Fremdvergaben wurden abgeblockt. Für die Verwaltung lag die Lösung des Problems ausschließlich im Bereich privat organisierter eigenständiger Räumleistungen. Ob die in diesem Umfang juristisch aber überhaupt eingefordert werden konnten, vermochte die Verwaltung unter anderem nicht darzustellen. So vertagt sich der Ausschuss und bat die Verwaltung die notwendigen Informationen zu erarbeiten.

Fast einen Monat später, am 10. Februar 2015 traf sich der Ausschuss in dieser Frage ein zweites Mal. Glücklicherweise war der Winter in den vergangenen Wochen recht gnädig mit den Außenortsbewohnern umgegangen! Immer noch empfahl die Verwaltung die private Lösung des Problems, obgleich es ziemlich eindeutig ist, dass die Rechtssituation in Radevormwald ein solches Verfahren nicht zulässt. Gleichzeitig hatte die Verwaltung aber auch errechnet, welche Mehrkosten entstehen würden, wenn während aller Wintermonate die im Winter 2014/15 nicht berücksichtigten Außengebiete wieder durch Fremdvergabe versorgt würden. Die Verwaltung errechnete/schätzte einen Wert von maximal 20.000 €. Davon müssten maximal 49% aus den Steuereinnahmen finanziert werden. Ein ziemlich unbedeutender Betrag, wenn man bedenkt, dass der Haushalt im Jahre 2015 Ausgaben in Höhe von ca. 51,5 Mio. Euro vorsieht. Leider kann man diese Zahlen nicht anders werten als das der Bürgermeister über den Winterdienst seinen Frust mit der Politik (wodurch auch immer verursacht!!!) abbauen wollte!

Radevormwald ist eine ländliche Gemeinde. Eine Gemeinde zumal, die in den letzten zehn Jahren mehr Einwohner verloren hat, als jede andere Gemeinde im Oberbergischen Kreis. Es stände Radevormwald gut zu Gesicht, jeden Bürger respektvoll zu behandeln und nicht Bürger unterschiedlicher Wertschätzung zu schaffen: Bürger der Innenstadt = Bürger erster Klasse und Bürger in Außenbereichen = Bürger zweiter Klasse! Leider fehlt es dem sogenannten „ersten Bürger“ unserer Stadt an diesem notwendigen Feingefühl.
Aber erfreulicherweise ließ sich in dieser Frage die Politik nicht auseinander dividieren. So wurde auf Antrag der AL-Fraktion beschlossen, dass die Verwaltung bis zur Sommerpause ein Konzept erarbeiten muss, das sicherstellt, dass die Winterräumdienste im kommenden Winter wieder in dem bislang üblichen Umfang erbracht wird.

Die Bürger, mit denen wir Gespräche führten, signalisierte übereinstimmend, dass sie bereit seien, für den Winterdienst zu zahlen, soweit sie davon bislang verschont geblieben sind. Deshalb soll die Verwaltung auch die Rechtssituation prüfen, unter der sie Gebühren erheben darf oder gegebenenfalls auf privatrechtlicher Grundlage für ihre Dienste entschädigt wird.

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