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Wegen Ausschluss von Felix Staratschek aus der ÖDP: Berufung gegen das erste Schiedsgerichtsurteil

Das Landesschiedsgericht der ÖDP hat den Radevormwalder Umwelt- und Verkehrspolitiker Felix Staratschek aus der Partei ausgeschlossen. Mit diesen Schreiben geht Felix Staratschek in die Berufung vor das Bundesschiedsgericht der ÖDP.


Abs. Felix Staratschek                    Radevormwald, den 10. März 2014
Freiligrathstr. 2
42477 Radevormwalder

An das Bundesschiedsgericht der ÖDP

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit gehe ich in Berufung gegen das Schiedsgerichtsurteil gegen mich durch das Landeschiedsgericht der ÖDP- NRW. 

Das Urteil enthält m.E. Entscheidende Schwächen, die diese sogar offen in dem Urteil zugeben, ohne diese zu erkennen. 

Mir wird vorgeworfen, „immer wieder inhaltlich zu den angeblichen „Falschaussagen“ des Bundesvorsitzenden (Sebastian Frankenberger) Stellung genommen“ zu haben. 

----Wie kann das Gericht urteilen, wenn es nicht prüft, ob die inhaltlichen Einwendungen zutreffen?

----War die ÖDP nicht immer die Partei der Inhalte und zeigt nicht gerade dieses Verhalten von mir, dass ich mich in der Tradition der ÖDP bewege.

Mir wird vorgeworfen, dass ich mich nicht an die Satzung halte, insbesondere an die Forderung einer fairen Debatte!

Ich sehe das anders, ich habe immer nach § 4.2 gehandelt:

„Jedes Mitglied hat die Pflicht das Grundsatzprogramm der Partei zu vertreten.“

----Wenn ich nun anführe, dass ich dies nicht im Handeln des Bundesvorstandes erkennen kann und dies die Ursache meines Verhaltens ist, , warum wird das nicht geprüft?

„Jedes Mitglied hat die Pflicht, die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse anzuerkennen.“

Muss dann aber der Bundesvorstandes nicht jederzeit auch inhaltlich begründen können, dass sein handeln satzungsgemäß ist? Fehler passieren jeden, die kann man korrigieren. Aber warum kann der Bundesvorstand mich nicht mit besseren Argumenten widerlegen? Warum fordert das Schiedsgericht keine Belege, die dokumentieren dass dieser das versucht hat?

„Jedes Mitglied hat die Pflicht, Auseinandersetzungen ….sachlich und fair zu führen.“

Welche Wahl lässt mir ein Bundesvorsitzender (Sebastian Frankenberger), wenn er inhaltlich nicht antwortet? Ist dieses nicht antworten nicht schon ein Verstoß gegen die Satzung, weil der Bundesvorstand nicht der Pflicht nachkommt, die Auseinandersetzung zu führen?

Die ÖDP ist eine Partei auf dem Boden des Grundgesetzes. Ist es nicht durch diesen Artikel 1.1 der Satzung Pflicht, Widerstand gegen jeden zu leisten, der droht die Ordnung dieses Grundgesetzes zu zerstören? Die ÖDP steht auf dem Boden des Grundgesetzes. Und wer der ÖDP den Boden wegzieht, droht alle Inhalte der ÖDP zum Einsturz zu bringen. Mag sein, dass die Fassade stehen bleibt, aber das wäre nicht mehr die ÖDP, die eine bessere, ehrlichere und menschlichere Politik schaffen will. Siehe auch die Anlagen ganz unten (Ausdrucke aus dem Viertürmeblog).



Viele Grüße, Felix Staratschek 






Mit diesem Umhängeplakat und einiem Flugblatt empfing Felix Staratschek Sebastian Frankenberger im Februar 2014 vor einer Veranstaltung der  ÖDP- Fraktion in Bottrop.





Anlagen (wurden Ausgedruckt dem Brief beigelegt):



Kommentiertes Protololl der Sitzung des Schiedsgerichtes der ÖDP-NRW 

Kommentiertes Urteil des Schiedsgerichtes der ÖDP-NRW

Doku wichtiger Beiträge zum Thema im Internet, i.d.R. chronologisch, nach der Veröffentlichung im Internet   

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