Hundesteuerverordnung anno Juni 1915
Historisches in Kürze: "Für jeden nicht mehr an der Mutter saugenden Hund hat dessen Besitzer eine Steuer zu entrichten!"
Wussten Sie schon, dass es in § 1 der Radevormwalder Hundesteuersatzung vom Juni 1915 hieß: "Für jeden nicht mehr an der Mutter saugenden Hund hat dessen Besitzer eine Steuer zu entrichten!"
Ob das auch immer kontrolliert wurde?
|