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Achtung Satire! Wir sind Radevomwald will Ratsarbeit beschleunigen

„Wir sind Radevormwald“ gibt nicht auf: In einem neuen Bürgerantrag macht die Initiative nun Vorschläge, um die Arbeit der Stadtverordneten voran zu bringen.

„Damit die Arbeit in den städtischen Gremien künftig effektiver wird, haben wir verschiedene Überlegungen angestellt“, so ein Sprecher der Gruppe. In insgesamt vier Punkten möchte die Initiative die Geschäftsordnung des Rates ändern.

So soll der Bürgermeister künftig nicht allein die Zahl der Anwesenden und die Einhaltung der Einladungsfristen prüfen, auch Zurechnungsfähigkeit soll zum Kriterium für die Beschlussfähigkeit insgesamt werden.

In weiteren Änderungsvorschlägen möchte WsR Abstimmungen erleichtern. Es soll reichen, wenn der jeweilige Fraktionsvorsitzende die Hand hebt. Drastisch sind die Ordnungsmaßnahmen, die WsR für den Fall der Zuwiderhandlung vorschlägt: „Wer sich ungebührlich benimmt, nicht aufpasst oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, muss in die Ecke“, heißt es in dem Bürgerantrag. Im § 25, in dem die Unterrichtung der Öffentlichkeit geregelt ist, möchte WsR den Zusatz hinzufügen, dass auch die Ratsfraktionen künftig über die Beschlüsse des Stadtrates informiert werden.

„Wir sind Radevormwald greift mit diesen Anregungen gezielt die Initiativen des Stadtrates auf, um künftig effektiver zu arbeiten“, erklärt Udo Böhlefeld im Namen der Initiative. „Das zeitliche Zusammentreffen für unseren Bürgerantrag und das komplette Versagen einer ganzen Fraktion ist reiner Zufall ;) .“

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Bürgerantrag nach § 24 GO NRW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Korsten, sehr verehrte Stadtverordnete.

Wir beantragen nach § 24 GO Nordrhein-Westfalen di e Geschäftsordnung des Rates der Stadt wie folgt zu veränden:

§ 8 Beschlussfähigkeit
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister die ordnungsgemäße Einberufung, ZURECHNUNGS- sowie die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest und lässt dies in der Niederschrift vermerken. Der Rat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist. Er gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist (§ 49 Abs. 1 GO).

§ 16 Abs. 2 Abstimmung
Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen DES FRAKTIONSVORSITZENDEN.

§ 20 Ordnungsgewalt und Hausrecht
In den Sitzungen des Rates handhabt der Bürgermeister die Ordnung und übt das Hausrecht aus. Seiner Ordnungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen - vorbehaltlich der § 21 - 23 der Geschäftsordnung - alle Personen, die sich während einer Ratssitzung im Sitzungssaal aufhalten. Wer sich ungebührlich benimmt, NICHT AUFPASST oder sonst die Würde der Versammlung verletzt, MUSS IN DIE ECKE oder kann vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und notfalls aus dem Sitzungssaal gewiesen werden.

§ 25 Unterrichtung
Über den wesentlichen Inhalt der vom Rat gefassten Beschlüsse SIND DIE BETEILIGTEN FRAKTIONEN SOWIE die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu unterrichten.

BEGRÜNDUNG:
Mit der Änderung des § 3 hat der Rat in seiner letzten Sitzung eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass es um eine Effektivierung der Ratsarbeit geht. Das kann durch Ergänzung bzw. Änderung der o.g. Paragraphen um ein Vielfaches verstärkt werden.

Wir sind uns wohl bewusst, dass Bürgeranträge nicht die innere Organisation der städtischen Gremien zum Ziel haben dürfen, möchten unseren Bürgerantrag jedoch im Sinne der inzwischen in die GO NRW eingegangenen Sprachregelung (Anregungen und Beschwerden) verstanden wissen.

Mit freundlichen Grüßen
Stellvertretend für die Gruppe „Wir-­‐Sind-­‐Radevormwald“

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