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Bürgermeister Dr. Josef Korsten: „Die Verwaltung hat nicht die Aufgabe, die Bürger über die Anwendung jedes Gesetzes zu informieren.“

Ratsmitglied Fritz Ullmann (Die Linke), hatten in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause folgenden Antrag gestellt:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung der Stadt, künftig betroffene Jugendliche vor der Weitergabe persönlicher Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung durch postalische Zusendung auf ihr Recht hinzuweisen, der Weitergabe Ihrer Daten gem. § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetz (MRRG) zu widersprechen.Zu diesem Antrag sagte Dr. Josef Korsten : "Die Verwaltung hat nicht die Aufgabe, die Bürger über die Anwendung jedes Gesetzes zu informieren. Der Bürger wird durch das Gesetz selbst informiert."


Im Gesetz steht: § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz: „(7) Eine Datenübermittlung nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Die Betroffenen sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und im Oktober eines jeden Jahres durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen. „

Die Stadt Radevormwald bietet im Verwaltungsbereich von www.radevormwald.de ein Formular zum „Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz“ an.

Für den Antrag, von Herr Ullmann, stimmte nur die Alternative Liste und Herr Ullmann, die anderen Parteien (CDU, SPD, FDP, UWG und ProNRW) sowie der Bürgermeister stimmten gegen den Antrag, der damit abgelehnt wurde.

Die Piratenpartei spricht sich für die Idee eines Datenbriefes aus. Dieser soll über die Verwaltung hinaus auch Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern verpflichten, jährlich die betroffenen Personen mit einem Datenbrief darüber zu informieren.
Der Datenbrief soll die Art der über den Betroffenen gespeicherten Daten sowie den Zweck und die rechtliche Grundlage der Speicherung vollständig auflisten. Ausnahmen bilden Daten, die nur aufgrund gesetzlicher Pflichten archiviert, jedoch nicht mehr aktiv (z.B. zur Kundenbetreuung) genutzt werden. Weiterhin soll die Weitergabe der Daten an Dritte kommuniziert und begründet werden. Dem Betroffenen muss beschrieben werden, wie die konkret über ihn gespeicherten Daten (gemäß des in § 34 Bundesdatenschutzgesetz geregelten Auskunftsrechts) einzusehen bzw. anzufordern sind.



————
Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilung: Thorsten Kairies

Über die Piratenpartei Deutschland:

Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine 2006 in Deutschland gegründete Partei und derzeit die größte deutsche Kleinpartei mit aktuell 33828 Mitgliedern. Sie versteht sich als Partei der Informationsgesellschaft.
Der Name „Piratenpartei Deutschland“ entstand durch das Vorbild der schwedischen Piratpartiet. Der Name ist Reaktion und Provokation in Hinsicht auf Aktionen der Musik- und Filmindustrie. Die Deren Bezeichnungen „Raubkopierer“ und „Pirat“ für privat kopierende Menschen sind nach Ansicht der Partei nicht tragfähig.

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