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Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen (§ 61 a LWG NRW)

Die Vor- und Nachteile der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen wurden in der Vergangenheit sehr kontrovers diskutiert.

Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen (§ 61 a LWG NRW)

Rathaus

Die Vor- und Nachteile der Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen wurden in der Vergangenheit sehr kontrovers diskutiert. Die Stadt ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben des Landes umzusetzen. Allerdings hat die Stadt sich in einer Resolution an das Land gewandt mit dem Ziel, die bestehende Regelung aufzuheben bzw. bürgerfreundlicher zu gestalten.

Der Umweltausschuss des Landtages hat nunmehr mehrheitlich die Landesregierung aufgefordert, die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (§ 61 a Landeswassergesetz) auszusetzen. Diese besagt, dass alle privaten Abwasserleitungen spätestens bis Ende 2015 erstmalig auf Dichtheit geprüft und im Anschluss gegebenenfalls saniert werden müssen.

Umweltminister Remmel hat darauf hin angekündigt, im Januar 2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des § 61 a LWG NRW vorzulegen. Es sollen Details geregelt und in allen Punkten (u. a. Art der Dichtheitsprüfung) Klarheit geschaffen werden.

Bürgermeister Dr. Josef Korsten hat aufgrund dessen entschieden, im Sinne einer bürgerfreundlichen Regelung den Nachweis über die Dichtigkeitsprüfung privater Abwasseranlagen bis zur Klärung der Gesetzeslage auszusetzen. Die Stadt Radevormwald wird daher zunächst auf die Vorlage von Prüfbescheinigungen durch die Grundstückseigentümer verzichten. Ausgenommen hiervon sind jedoch Neubauten und Grundstücke in sog. Fremdwassersanierungsgebieten.

Weitere Informationen erteilen Ihnen gerne die Mitarbeiter des Fachbereiches Tiefbau (Tel. 02195/606-180, -181, -182).


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