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CDU-Fraktion begrüsst Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt bei der Dichtheitsprüfung

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Radevormwald zeigt sich sehr erfreut über die Neuigkeiten bei den Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen.

Nach massiven Protesten von Hausbesitzern werden nun durch eine Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Landtag des Landes NRW die Bestimmungen für Kanalprüfungen in den Bereichen außerhalb von Wasserschutzgebieten gelockert. „Es sind nun einfachere Dichtheitsprüfungen möglich, die zu einer Entlastung der Grundstücksbesitzer führen werden“, freut sich der CDU-Fraktionsvorsitzende, Christian Viebach, über den neuen Gesetzesentwurf. „Die Reparaturarbeiten müssen auch nicht alle so schnell erledigt werden – dies führt zu einer weiteren Entlastung“, so führt der 33-jährige weiter aus.

Bei Schäden, die beispielsweise die Standsicherheit betreffen (Schadenskategorie A), ist eine sofortige Sanierung erforderlich. Bei mittelschweren Schäden soll die Sanierung in einer angemessenen Frist erfolgen (früher innerhalb von sechs Monaten, in der Zukunft innerhalb von fünf Jahren). Für geringe Schäden der Schadensklasse C sollen in Zukunft grundsätzlich gar keine Sanierungsfristen vorgegeben werden (ebenfalls geändert). Außerdem soll es eine Musterdichtheitsbescheinigung für die Kommunen geben. „Hiermit hat dann auch die Willkür ein Ende und dies dient zur Sicherheit der Hausbesitzer“, so Viebach weiter.

„Wir können nicht die Bürgerinnen und Bürger permanent mit Mehrbelastungen konfrontieren“, resümiert Christian Viebach (Foto). Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt begrüsst daher auch außerordentlich den Satzungsentwurf für die nächste Bauausschusssitzung am 15.06.2011. Das Stadtgebiet wird hierbei unterteilt. Es wird so die Möglichkeit gegeben sein, einzelne Teilabschnitte mit den Kanalsanierungen zu verbinden, was nun auch in der Gesetzesvorlage empfohlen wird.

Siehe auch: www.cdu-radevormwald.de

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