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Leserbrief: Abwassergebührenbescheide

"Die Sonne bringt es an den Tag!" Schön gerechnet zu Gunsten der Stadt mit einem Faktor 87/13, daher rührt also die hohe Belastung für die vielen Hausbesitzer.

Meine Antwort als Leserbrief zu den Artikeln in RGA und BM.



Die Sonne bringt es an den Tag!



Also doch „schön gerechnet“ mit dem Faktor 87/13 nach eigenen Interessen und nicht nach den Vorgaben des Gerichts, die Kosten nach tatsächlichem Aufkommen und Ursache gerecht zu verteilen, auf das man ja begründet, warum überhaupt eine Aufsplittung erfolgen musste.

Für das saubere Dachwasser wäre der Faktor noch akzeptabel, das Schmutzwasser der Straßen

und öffentlichen Verkehrsflächen wäre der ursprüngliche Faktor 60/40 angemessen.

Dem Bürger „helfen“ ja, aber nicht im Kern die eigentlichen Mängel beseitigen und ernsthafte

Klagen, die das ganze „schön gerechnete“ Gebäude zum Einsturz bringen könnten, wenn irgend möglich, vermeiden.



Für wie dumm und einfältig halten unsere Stadtvertreter ihre Bürger wohl und wie lange wollen und werden diese das noch gefallen lassen?



Unabhängig ob Hückeswagener oder Wermelskirchner Verhältnisse auf Rade übertragbar sind, müssen Rader Bürger sich nicht eventuell dort gemachten Versäumnissen anschließen.

Recht haben die Richter in Münster gesprochen, das hier nur halbherzig beachtet wird.

Recht werden wohl wieder Richter sprechen müssen, damit weiter Klarheit in die Sache

kommt.

Wenn die Verantwortlichen ab 2007 es versäumt haben für die auf die Stadt zukommenden

Lasten Rückstellungen zu bilden, trifft sie die Schuld und kann nicht zu Lasten der bisherigen

Gebührenzahler verteilt werden. 732 000 Kubikmeter ( nur 61 ha versiegelte einleitende

öffentlichen Flächen?) eingeleitetes städtisches Wasser muss den bisherigen allein zahlenden

Frischwassereinleiter, einschließlich seiner Dachflächen, erheblich entlasten und nicht mehr

belasten.

Einer muss die Kosten aufbringen, aber dann der, den die Richter in Münster an den Kosten nach

Ursache und Aufkommen beteiligt sehen wollten. Notfalls müssen die Stadtoberen dies sich noch

einmal von den Richtern im Detail auseinandersetzen lassen.

Schade dass auch diese Gerichtskosten am Ende wieder wohl der Steuerzahler tragen muss.





Erwin Brand




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