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Leserbrief: Fehlkalkulation der Abwassergebühren?

Der von der Stadt behauptete statistische Ausgleich der Gebührenlastverteilung triff nicht zu. Hat die Stadt Ihren Eigenanteil eingebracht wie das Gesetz und Urteil fordert?

Radevormwald, 31.05.2010
Leserbrief zum Artikel Abwasserbescheide

Meine Antwort als Leserbrief zu den Artikeln in RGA und BM.

Fehlkalkulation der Abwassergebühren?

Wo ist der statistische Ausgleich bei der Neuberechnung?

1.Bescheid Zweifamilienhaus Nachzahlung 789,88 Gutschr. 121,90 Diff. 667,98*)
2.Bescheid Dreifamilienhaus Nachzahlung 1.299,48 Gutsch.530,49 Diff. 768,99
3.Bescheid Dreifamilienhaus Nachzahlung 1.634,36 Gutsch.828,84 Diff. 808,52
4.Bescheid Vierfamilienhaus Nachzahlung 538,72 Gutschr298,39 Diff. 298,39*)
5.Bescheid Sechsfamilienh. Nachzahlung 1.601,80 Gutschr812,41 Diff.789,39
*) Teileinleiter, bisher ermäßigter Gebührensatz.
Es wurde auf alle Grundstücke bezogen mehr als doppelt soviel nacherhoben, wie erstattet!

Zum Dilettantismus und Handlink zur Datenermittlung und Bescheiderteilung der Stadt kann ich mich Ihren Berichten nur anschließen und diese bestätigen.

Wie aber kommt die Stadt zu ihren festgesetzten Zahlen?
Kernpunkt des Urteils auf das die Nachberechnung basiert, ist die Gebührenverteilung auf die tatsächlichen Verursacher und Einleiter.
Bisher zahlten nur die Frischwasserbezieher nach der Menge ihres Frischwasserverbrauchs.
Nunmehr müssen alle Anlieferer von Abwasser an den Kosten beteiligt werden. Dies sind die bisherigen Frischwasserbezieher, die privaten Grundstücksbesitzer versiegelter Flächen und ganz neu die öffentliche Hand mit den öffentlichen versiegelten Flächen ( Straßen, Gehwege und Plätzen), die in den Abwasserkanal entwässern. Letztere waren noch nie an den Kosten beteiligt. Ihr Aufkommen muss die Kostenlast der bisherigen Belasteten zu Lasten der Straßenunterhaltungskosten der Stadt deutlich reduzieren.
In den zugesandten Gebührenbescheiden ist davon jedoch nichts zu spüren.
Wurden die Kosten wieder nur einseitig zu Lasten der privaten Einleiter schön gerechnet und verteilt?
Zu verteilen wäre nach bisherigem Frischwasserverbrauch, dessen Summe durch Uhren bekannt ist, nach Niederschlagsaufkommen auf versiegelten eingeleiteten Flächen, die vom Wetteramt vorliegen müssten. Angenommen 1000 mm Niederschlag gleich einen Kubikmeter Wassereinleitung. Eine Trennung nach Verschutzungsgrad ist nicht möglich, da das Wasser im Rohr sich derart vermischt, dass eine getrennte Behandlung ausgeschlossen ist. Regenwasser von Straßen ist heute derart kontaminiert durch Reifenabrieb, Ruß, Feinstaub, Unrat, Hundekot udgl., dass es am Kläranlageneinlauf mit Vermischung von Fäkalienabwässern die gleichen Reinigungsprozesse durchlaufen muss. Mein Frischwasser mit dem ich Salat gespült habe, ist ganz sicher weniger kontaminiert und wird als Fäkalienabwasser behandelt. Ebenso Regenwasser von Dächern und privaten Flächen ist ungleich weniger kontaminiert und könnte ohne jegliche Behandlung in Bäche geleitet werden.
Überschlägig gerechnet wird pro Kopf durchschnittlich. 40m³ Wasser verbraucht. Unterstellt im Einfamilienhaus leben 3 Personen, sind es 120 m³ Abwasser. Hinzu kommen ca. 200 m² versiegelte Fläche und ganz neu als Kostenträger anteilige öffentliche Flächen (städtische Kosten zu Lasten der Haushaltsstelle Straßenunterhaltung). Z.B. bei 25 m Frontlänge, Gehweg mit halber Straßenbreite gleich insgesamt ca. 4 m = 100 m², unterstellt, auf den m² ist ein m³ Abwasser zu veranschlagen und der nunmehr einzubeziehenden öffentlichen Verkehrsflächen, muss sich das Verhältnis der Berechnung nach Frischwasser und Regenwasserniederschlag erheblich mehr zu Gunsten der bisherigen, allein belasteten Frischwassereinleitern, verschieben, als dies die derzeitigen städtischen Bescheide darlegen.
Das aber mögliche Haushaltsdefizite, nicht zuletzt wegen versäumter Kostenzuführung an den Gebührenhaushalt, oder eine Rücklagenbildung, ab 2007 durch überhöhte bzw. fehlerhaft kalkulierte Gebührensätze, für die bisher nicht einbezogenen öffentlichen Flächen der Stadt mit „Schönrechnungen“, wieder nur einseitig dem bisherigen Zahler auferlegt werden sollen, lässt auch die Äußerung des Herrn Fenske „ Überschüsse werden wir in der Zukunft erstatten“, diese doch sehr begründete Vermutung stützen.

Hier ist die Stadt gefordert ihre Kalkulationen, Berechnungen und Flächenverhältnisse offen zu legen, will sie nicht eine Klageflut riskieren.

Die zu verteilenden Kosten der Abwasserbehandlung für die Jahre 2007 bis mind. 2009 stehen unverrückbar buchmäßig fest. Bekannt sind auch die verbrauchte und eingeleitete Frischwasserbezugsmenge. Die Stadt muss auch über ein Kataster verfügen, aus der die Summe der versiegelten einleitenden öffentlichen Flächen feststehen. Die Flächen der privaten Einleiter wurden erfasst und sind bis auf die fehlerhaften Festsetzungen, die schnellstens korrigiert werden müssen, damit auch bekannt.
Der Rest ist berechnende Mathematik zur gerechten Verteilung.
Dass, das städtische Oberflächenwasser der Straßen keine Vergünstigung erfahren kann, liegt an dessen Verschutzungsgrad und dem vorhandenen Einrohrsystem. Diese Einsparung beim Bau der Leitungen rächt sich heute.
Wenn die Stadt hier nicht bis Mitte Juni umfassend Abhilfe und Aufklärung betrieben hat, bleibt dem Bürger, wegen Abschaffung des Widerspruchsrechts nur der Klageweg, Eingang bei Gericht vor Ablauf der Monatsfrist ab Zustellung, in den meisten Fällen der 21. Juni 2010, möglich. Nach Fristablauf braucht die Stadt sich in der Sache mit dem Anliegen des Bürgers nicht mehr auseinander zusetzen. Um alle Ansprüche abwehren zu können, muss die Stadt sich nach Fristablauf nur noch auf diesen berufen!


Erwin Brand Stauffenbergstr. 2

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