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Offener Antwortbrief auf den offenen Brief der UWG-Fraktion

Bürgermeister Dr. Josef Korsten: Verbesserung der Nahversorgung in Bergerhof/Herbeck muss erfolgen, ohne die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich der Stadt zu schädigen.

Ihr offener Brief zum Thema „Nahversorgung Bergerhof / Herbeck“



Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr o.a. freundliches Schreiben.

Die Verbesserung der Nahversorgung in Bergerhof/Herbeck ist zweifellos ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung. Mein Bestreben geht dahin, dieses Ziel zu erreichen, ohne die Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich der Stadt zu schädigen.

Um dies zu erreichen, sind von mir seit unserem Gespräch, das Sie in Ihrem Schreiben erwähnen, verschiedene Maßnahmen veranlasst worden.

Im März 2006 hat der Rat die Verwaltung auf Antrag Ihrer Fraktion beauftragt, die planerischen Vorbereitungen für den Bau eines Nahversorgungszentrums in Bergerhof auf den Weg zu bringen. Anfang 2007 wurde ein Fachbüro beauftragt, ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Radevormwald zu erarbeiten. Dieses wurde im Rat im September 2007 beschlossen.

Anfang 2008 wurde von mir die Einholung der landesplanerischen Anpassung bei der Bezirksregierung veranlasst, die Voraussetzung ist, um den Flächennutzungsplan im Sinne der Stadt ändern zu können. Das Verfahren wurde mit der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Juli 2008 fortgeführt.

Gleichzeitig mit diesem Planverfahren wurden von hiesiger Seite verschiedene Gespräche mit dem vom Investor beauftragten Projektentwickler bzw. Architekten geführt. Dabei wurde auch der Wunsch geäußert, die als Verkaufsflächen zulässige Fläche zu erweitern. Hier allerdings sehe ich nur begrenzte Möglichkeiten, was dem Projektentwickler auch mehrfach (zuletzt mit Schreiben vom 12.01.2009) mitgeteilt wurde.

Um zu verhindern, dass durch ein Nahversorgungszentrum in Bergerhof Nachteile für die ohnehin mit Problemen behaftete Situation des Einzelhandels in der Innenstadt entstehen, sind die in Bergerhof als Nahversorgungszentrum nutzbaren Verkaufsflächen begrenzt auf 1200 qm für einen Lebensmittelmarkt, 300 qm für einen Getränkemarkt sowie maximal 550 qm Geschossfläche für nicht innenstadtschädlichen Einzelhandel bzw. Dienstleister.

Im vorliegenden Fall ist es mein Bestreben, die berechtigten Wünsche unserer Bürgerinnen und Bürger aus den Wohnbereichen Bergerhof/Herbeck mit den ebenso berechtigen Anliegen derer, die in der Innenstadt wohnen, einkaufen und dort ihren Lebensunterhalt verdienen, zusammen zu bringen. Es ist ja in der Praxis so, dass ich von einigen, die sich um eine Belebung des Geschäftslebens in der Innensadt bemühen, jegliche Aktivitäten für ein Nahversorgungszentrum Bergerhof/Herbeck als „innenstadtschädigendes Handeln“ vorgehalten bekomme. Ich sehe es deshalb als meine Aufgabe an, hier an Lösungen zu arbeiten, die „beiden Seiten“ gerecht werden. Das allerdings hat zur Folge, nicht jede vollständig zufrieden stellen zu können.

In diesem Sinne und mit Blick auf das Beste für die gesamte Stadt werde ich mich weiterhin um ein Nahversorgungszentrum für Bergerhof und Herbeck bemühen. Es ist allerdings auch nicht so, das die Stadt problemlos Investoren herbeischaffen kann. Schließlich gelingt das ja auch dem Grundstückseigentümer bzw. dem von ihm beauftragten Vermarktungsbüro nicht so einfach. Dennoch ist natürlich – ganz im Sinne Ihrer Forderung – die Wirtschaftsförderungsgesellschaft in die Suche nach möglichen Investoren eingeschaltet. Auch mit dem von Ihnen genannten Vermarktungsbüro aus Rheda-Wiedenbrück stehen wir – wie oben beschrieben – in Kontakt. Ich stimme Ihnen dabei ausdrücklich zu, dass dabei nicht nur über einen „Vollsortimenter“, sondern auch über einen „Discounter“ nachgedacht werden sollte.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen zunächst gedient zu haben. Ich denke, Sie sind damit einverstanden, wenn ich dieses Schreiben ebenfalls als offenen Brief herausgebe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Josef Korsten

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