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Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

Die Stadt Radevormwald folgt mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr der aktuellen Rechtsprechung mit dem Ziel, die Abwassergebühren verursachergerecht zu berechnen.


Die Abwassergebühr der Stadt Radevormwald richtet sich heute allein nach dem sog. „Frischwassermaßstab“ (Frischwassermenge = Abwassermenge). Wer mehr Frischwasser verbraucht, zahlt auch mehr Abwassergebühren.

In der Gebühr sind sowohl die Kosten für die Schmutzwasser- als auch für die Regenwasserbeseitigung enthalten. Unberücksichtigt dabei bleibt jedoch, wie viel Regenwasser auf einem Grundstück anfällt und wie viel davon in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.


Die Stadt Radevormwald folgt mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr der aktuellen Rechtsprechung mit dem Ziel, die Abwassergebühren verursachergerecht zu berechnen. Neben dem individuellen Frischwasserverbrauch einzelner Haushalte wird zukünftig auch der Anteil der versiegelten Flächen auf den einzelnen Grundstücken berücksichtigt. Die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung werden dadurch nicht erhöht, sondern gerechter verteilt.


Gebühren für die Regenwasserbeseitigung fallen nur an, wenn Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird, nicht aber, wenn es auf dem eigenen Grundstück aufgefangen wird oder gar versickert.


Nachfolgende Skizze stellt die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühr im Vergleich dar:


Vk Rechnung


 


Das Verfahren
Auf Basis von digitalen Luftbildern werden die für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr erforderlichen Versieglungsflächen (Dächer, Terrassenflächen, Verkehrsflächen etc.) im Stadtgebiet erfasst und ausgewertet. Dank dieser Methode sind Vorort-Vermessungen i.d.R. nicht mehr erforderlich. Der Bürger bleibt in seiner Privatsphäre weitestgehend ungestört.


Für die Festsetzung der Regenwassergebühren werden alle bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen herangezogen, sofern sie Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation abführen. Dies kann entweder unmittelbar auf dem Grundstück oder außerhalb (z.B. über die Straßenentwässerung) erfolgen.


Die Neigung der Oberflächen (insbesondere der Dachflächen) wird bei der Berechnung der versiegelten Fläche vernachlässigt, da nur die „senkrechte Aufsicht“ vermessen wird. Diese ist relevant für Ermittlung der Niederschlagsmengen.


Je nach Durchlässigkeit der versiegelten Flächen werden unterschiedliche Befestigungsgrade berücksichtigt.


Alle versiegelten Flächen, deren anfallendes Niederschlagswasser in geeigneter Weise versickert oder rechtmäßig und ohne Inanspruchnahme der städtischen Einrichtungen in ein Gewässer eingeleitet wird, werden für die Festsetzung der Gebühren nicht berücksichtigt.


 


Hinweise
Das Verfahren soll transparent und nachvoll-ziehbar sein. Die Einbindung des Bürgers ist daher von zentraler Bedeutung.


Die Stadt Radevormwald führt im Januar 2009 ein Selbstauskunftsverfahren durch. Jeder Grundstückseigentümer erhält einen Erhebungsbogen, auf dem die Ergebnisse der Luftbildauswertung sowohl graphisch als auch tabellarisch dargestellt sind. Die hierbei erhobenen Daten sind Grundlage für die Selbstauskunft und nicht der endgültige Gebührenbescheid.










Tabelle   Grafik

 


Die Eigentümer werden gebeten Korrekturen und Ergänzungen vorzunehmen, falls die ermittelten Flächen von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen sollten (z.B. bauliche Veränderungen nach Zeitpunkt der Luftbildaufnahme). Eine Anleitung zur Vorgehensweise wird mitgeschickt und kann bereits hier eingesehen werden [Anleitung_Erfassungsblatt.pdf].
Die Erfassungsbögen können unter Verwendung des frankierten Rückumschlages innerhalb von vier Wochen an die Stadt zurückgeschickt werden.


 


Bürgerinformation
Während dieser Zeit hält die Stadt Radevormwald durch die Firma Hansa Luftbild GIS GmbH ein Bürgerbüro vor, das als Anlaufstelle zur Beratung und individuellen Betreuung dient.


Zusätzlich steht den Bürgern eine Telefonhotline für allgemeine Fragen zur Verfügung. Die Telefonnummer sowie die Termine und Örtlichkeiten der Sprechstunde werden auch im Anschreiben mitgeteilt.


Sollten keine Korrekturen oder Ergänzungen der Erhebungsbögen erforderlich sein, ist kein Rückversand erforderlich. Diese Fälle werden auf Basis der Ihnen vorgelegten Daten behandelt.


Die Stadt Radevormwald bedankt sich für Ihr Verständnis und die hilfreiche Unterstützung.


 


 


 


Stadt Radevormwald
Hohenfuhrstr. 13
42477 Radevormwald
Telefon: 02195 / 606-210
02195 / 606-180
Telefax: 02195 / 606-116
Email: abwassergebuehr@radevormwald.de


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