Noch 36 Tage bis Schützen- und Heimatfest

02.05.2024

Werbeanzeige im Stadtnetz:
Weitere Anzeigen: ...mehr

Jobs | eBay | Kino | BusBahn | Leserbrief | Stadtplan | Firmen | Impressum




  News
  Anzeigen
  Termine
  Leserbrief
  Telefonchat
  Konferenz

 
  Stadtplan
  Branchenbuch

  eRathaus
  Bürgerinfo
  Freizeit
  Bilder
  Kultur
  Politik
  Medizin




Abwasserbescheide rechtswidrig?!

In den kommenden Wochen werden die Abwasserbescheide verschickt. Rade setzt dabei als Grundlage zur Berechnung den Frischwasserverbrauch an. Dies ist aber nach einem Urteil des OVG Münster unzulässig.

Einem Bericht der Westdeutschen Zeitung zufolge will Radevormwald weiterhin auf der alten Berechnungsweise beharren, da das Urteil nach Auskunft der Stadtverwaltung noch nicht rechtskräftig sei. In dem besagten Urteil heisst es aber eindeutig, daß eine Revision nicht zulässig sei. Das Urteil dürfte also sehr wohl Bestand haben, auch der Bund der Steuerzahler appeliert an die wenigen nach altem Muster abrechnenden Kommunen, die Abrechnung umzustellen.

Hintergrund ist die dem Gericht zufolge ungerechte Abrechnung, nach der der Frischwasserverbrauch als Massstab für das Abwasser angenommen wird. Das Gericht betont ausdrücklich, dass in der bisherigen Kalkulation ausser Acht gelassen wird, daß auch Regenwasser in die Kanalisation fließt, und zwar umso mehr, desto größer die versiegelten Grundstücksflächen sind. Supermärkte z.B. haben wenig Frischwasserverbrauch, aber riesige (versiegelte) Parkflächen und Dachflächen, über die große Mengen Regenwasser in die Kanalisation fließen.

Die bisherige Kalkulation legt einfach die Kosten der Kanalisation auf alle Abnehmer um, ungeachtet dieser Regenwassermengen, eben einzig und alleine auf Grundlage des abgenommenen Frischwassers. Eine Familie mit kleinen Kindern im eigenen Reihenhaus hat einen hohen Frischwasserverbrauch und kaum versiegelte Grundstücksflächen, zahlt aber mehr Abwassergebühren als der benachbarte Supermarkt wenig Frischwasserverbrauch und riesigen versiegelten Flächen.

Mit dieser Ungerechtigkeit erklärte sich das Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 2007 nicht einverstanden und gab den Kommunen per Urteil die Aufgabe, ihre Abrechnungen umzustellen. Viele Kommunen hatten im Vorfeld bereits umgestellt, viele ziehen nun gezwungenermaßen nach. Einige wenige, so auch Radevormwald, warten ab - wohl darauf, ob und wieviele Bürger sich wehren werden.

Nur: Widerspruch gegen den Bescheid kann man nicht einlegen, das bis 2007 geltende Widerspruchsverfahren wurde abgeschafft. Dem Bürger bleibt als Gegenwehr also nur eine verwaltungsgerichtliche Klage.

Zwischenzeitlich wurde vonseiten der Stadtverwaltung bekannt, daß die Abwasserbescheide nur "vorläufig" verschickt werden, d.h. es muß zwar gezahlt werden, der Klageweg ist aber erst möglich, wenn der Vorläufigskeitsbehalt vonseiten der Stadt aufgehoben wird (der Bescheid also endgültig und damit rechtskräftig wird). Oder aber die Stadt schließt sich der Rechtsauffassung des OVG Münsters an und ändert die vorläufigen Bescheide später entsprechend der vorgeschriebenen Abrechnungsmethode.

Ältere Artikel im Archiv Anzeigen:


[zurück] - [bookmarken] - [Druckversion] - [Weiterempfehlen] - [Kontakt]

Anzeigen:

Anzeige:
Ihre Faxnummer>
Anzeige:
Ihre Konferenz>


Querbeet Weiteres... Diese Kategorie als RSS-Feed anzeigen?

Giftige Pflanzen  ...mehr

Natur-Schule ruft zur Wintervogel-Zählung auf  ...mehr

Naturschutz-Jugendgruppe aktiv im Moorschutz  ...mehr

Action in der Natur?  ...mehr

Mit Kindern wandern bei Fackelschein  ...mehr

Naturerleben im Dunkeln  ...mehr

Kräuterspaziergänge im Oktober  ...mehr

Wir bauen einen Igel-Unterschlupf  ...mehr

Anzeige:




Umfrage

Machen Sie mit bei unserer aktuellen Umfrage: Inflation?

Macht mir keine Sorgen
Macht mir grosse Sorgen

Ergebnis der aktuellen Umfrage anzeigen >>


Webmail

Benutzer:


Passwort:




Anzeigen