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Hospizdienste Oberberg

Herr S., 87 Jahre, soll nach einem Gehirnschlag aus dem Krankenhaus entlassen werden. Er wird bettlägerig sein.

Seine Frau will ihn betreuen, die Kinder mit ihren Familien werden sie unterstützen, soweit es ihnen möglich ist. Wird die Familie die Betreuung des kranken Ehemannes und Vaters bewältigen? Auch Frau M., 52 Jahre alt, unheilbar tumorerkrankt, möchte bis zum Tod Zuhause gepflegt werden. Doch Angehörige gibt es nicht.

Seit April 2007 ist das Recht jedes Menschen auf palliative Versorgung zu Hause bis zum Tod gesetzlich verankert. Jeder, der diesen Wunsch hat, hat nun einen gesetzlichen Anspruch auf pflegerische, auch palliative, und auf psychosoziale Betreuung in seiner Wohnung. Ein Netzwerk von Pflegedienst, Hausarzt, ambulantem Hospizdienst und evtl. zusätzlicher Haushaltshilfe unterstützen und entlasten die Familie bei der häuslichen Betreuung. Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Hospiz Oberberg, die beim Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises zu finden ist, vermittelt die Adressen der Ansprechpartner.

Der 87-jährige Herr S. und die 52-jährige Frau M. möchten in den eigenen vier Wänden bis zu ihrem Tod versorgt werden. „Es gibt in beiden Fällen die Möglichkeit, diesen Wunsch zu erfüllen“, sagt Gesundheits- und Sozialdezernent Dr. Jorg Nürmberger. Aber: die Angebote der Hospizdienste unterscheiden sich je nach Kommune. „Durch die enge Kooperation der ambulanten Hospizgruppe mit Pflegediensten und mit der Annele-Meinerzhagen-Stiftung kann in Lindlar Pflege, Haushaltshilfe und psychosoziale Betreuung individuell abgestimmt werden, das Angebot gibt es aber nicht in allen Gemeinden“, weiß Elisabeth Broich.

„Es lohnt sich immer mit den Hospizdiensten vor Ort oder der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Kontakt aufzunehmen. Es gibt oft mehr Möglichkeiten, Familien zu Hause zu unterstützen, als man denkt“, sagt Dr. Nürmberger. „Wir wollen den Betroffenen Mut machen, sich an uns zu wenden“, bekräftigt Elisabeth Broich vom Lindlarer Hospizdienst.

Eine Fachkraft des ambulanten Pflegedienstes oder des Hospizdienstes organisiert das notwendige Netzwerk von professionellen Helfern. Selbst für Frau M., die keine Angehörigen hat, kann eine adäquate häusliche Versorgung auf die Beine gestellt werden. Mit Hilfe des Hausnotrufes ist eine schnelle nächtliche Hilfe erreichbar. Wenn sich der Allgemeinzustand verschlechtert, kann auch eine Nachtwache organisiert werden. Es wird ein individueller Versorgungs- und Betreuungsplan erstellt. „So lange die Menschen noch geistig wach sind, lässt sich auch für Alleinstehende so eine Versorgung organisieren“, sagt die Lindlarer Hospizhelferin Broich. Für Demenzkranke, die rund um die Uhr versorgt werden müssten, sei das allerdings kaum leistbar.

Und die Kosten? „Das hängt von der Pflegestufe ab“, erklärt Dr. Nürmberger. Je nach Einstufung übernehmen Kranken- und Pflegekasse die Kosten. Insbesondere bei intensiver Betreuung reichen die finanziellen Mittel jedoch nicht aus, so dass dazugezahlt werden muss. Bei niedrigem Einkommen kann man eine Aufstockung durch das Sozialamt erhalten. Laut Sozialdezernent ist eine Betreuung in den eigenen vier Wänden in der Regel immer günstiger als eine Versorgung im Alten- und Pflegeheim.

Der Hospizdienst in den Städten und Gemeinden informiert über die Möglichkeiten und Hilfestellungen vor Ort. „Die einzelnen Gruppen tauschen sich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen aus“, erklärt Elisabeth Honisch, die sich im Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises um alle Hospizdienste kümmert. Alle Helfer seien ausgebildet in Sterbebegleitung und Gesprächsführung. „Kreisweit gibt es in jeder Kommune Hospizdienste, die mit vielen ehrenamtlichen und wenigen hauptamtlichen Kräften Beistand, Beratung und Trauerbegleitung leisten, die Angehörigen entlasten und helfen, Abschied zu nehmen“, sagt Honisch.

Adressen und weitere Informationen gibt es bei der Geschäftsstelle der AG Hospiz Oberberg beim Oberbergischen Kreis unter der Telefonnummer 02261/88-5344 oder unter www.selbsthilfe-bergisches-land.de im Internet.

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