Tagesmütter brauchen Pflegeerlaubnis
Jede Tagesmutter, die in ihrem Haushalt ein oder mehrere Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich und für länger als drei Monate gegen Bezahlung betreut, muss beim Jugendamt eine Pflegeerlaubnis beantragen.
Bedingung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis ist auch die Eignung der Tagesmutter. Deshalb werden die Tagesmütter in Zukunft ihre Qualifikation nachweisen müssen. Im Einzelfall kann eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erforderlich sein.
Auf eine Verbesserung für Tagesmütter durch das Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) machen die Oberbergischen Jugendämter und das Tagesmütternetz Oberberg besonders aufmerksam: Die Jugendämter können Tagesmüttern ihre Beiträge zur Alterssicherung erstatten.
Das Tagesmütternetz Oberberg betreut und vermittelt, teilweise in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, seit 2003 erfolgreich Tagesmütter und Kinderfrauen im Oberbergischen Kreis. Einen Informationsabend zum nächsten Qualifizierungskurs veranstaltet das „Haus der Familie“ am Dienstag, 22.08.2006 in Wipperfürth.
Ausführliche Informationen: Tagesmütternetz Oberberg e.V., Telefon 02261 / 88-6886 und Internet unter www.tagesmuetternetz.de
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