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Schockierendes Testergebnis

Verkauf von Alkohol an Jugendliche ist keine Seltenheit. Die Junge Union Radevormwald wollte wissen, wie leicht Jugendliche in Radevormwald Alkohol erwerben können.

Unangekündigte Tests beim Radevormwalder Einzelhandel bezüglich der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zeigten ein erschreckendes Ergebnis auf.

Angeregt durch die sich häufenden Ereignisse um angetrunkene, jugendliche Schläger und Vandalen ist die Junge Union Radevormwald der Frage nachgegangen, wie leicht Jugendliche in Radevormwald Alkohol erwerben können. Ein 4-köpfiges Testteam der Jungen Union überprüfte in den vergangenen Wochen mehrmals 6 zufällig ausgewählte Einzelhändler auf die Einhaltung des §9 Jugendschutzgesetz (JuSchG). Der Testvorgang wurde genau dokumentiert und mit Fotos belegt.

In 4 von 6 getesteten Läden wurden hochprozentige Spirituosen und die bei Jugendlichen z.Z. sehr beliebten Alkopops an den minderjährigen 16-jährigen Tester verkauft. Auch unser 15-jähriger Testkäufer konnte ohne weiteres Bier erwerben. Die vom Gesetz vorgeschriebene Alterskontrolle wurde in diesen Läden nicht oder nur unzulänglich durchgeführt.

Hochprozentiger Alkohol sowie die immer moderner werdenden Alkopop-Getränke (z.B: Vodka mit Limo) dürfen erst ab 18 Jahren verkauft werden. Bei Bier ist eine Altersbeschränkung von 16 Jahren zu beachten. Anstatt die Herausgabe zu verweigern wurde unserem Testkäufer allerdings noch ein „Schöner Tag“ gewünscht. Überraschend war auch die Tatsache, dass Hinweisschilder mit Aufschriften wie: „Kein Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren“ aushingen und trotzdem bei den Verkäufern kaum Beachtung fanden.

Wir sind der Meinung, dass beispielsweise 54-%iger Whiskey nicht an Minderjährige ausgehändigt werden darf.

Insgesamt wurde in 6 von 10 Fällen das Jugendschutzgesetz verletzt. Dabei war durchaus zu erkennen, dass bei einigen Einzelhändlern durchgängig kontrolliert wurde, bei anderen Einzelhändlern jedoch überhaupt nicht.

„Wir werden die auffälligen Geschäfte anschreiben und auf die Problematik hinweisen. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle auch keine Namen nennen, da wir auf die Einsicht der Geschäftsleute vertrauen. Doch auch in Zukunft werden weitere unangekündigte Tests in Geschäften sowie auch bei öffentlichen Veranstaltungen durchführt. Sollte es zu weiteren Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz kommen, wird die JU zum Schutze der Jugendlichen und der Allgemeinheit Anzeigen nicht ausschließen. Laut JuSchG ist bei einer solchen Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro möglich“, erklärte der JU Vorsitzende Sebastian Schlüter nach den Testkäufen.

Weitere Informationen zu Arbeit der JU Radevormwald unter www.ju-radevormwald.de oder unter 02195/599494 (Sebastian Schlüter).

 

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