Wussten Sie schon, dass Herzog Wilhelm IV. um 1555 für die Stadtgemeinde Radevormwald eine Vorschrift zur Bildung eines eigenes Bürgergerichtes erließ?
Die Stadtgemeinde hatte danach durch freie Wahl, welche nicht einmal einer landesherrlichen Bestätigung bedurfte, 10 Schöffen zu bestimmen, von denen sie einen zum Bürgermeister erhoben. Der Bürgermeister bekleidete dann in der Regel im zweiten Jahr das Richteramt, trat im dritten Jahr unter die Gemeinde zurück und gehörte im vierten Jahr wieder zu den Schöffen.