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Zollgebühr für fette Schweine

Noch heute gehören die Zölle zu den wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Das war schon damals vor Hunderten von Jahren so und sogar in Radevormwald befanden sich zahlreiche Zollstätten.

Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts sind im Bergischen Landzölle bekannt. Ihre Spur läßt sich zurückverfolgen auf die deutschen Kaiser, die den bergischen Grafen erlaubten, in ihrem Gebiet Landzölle zu erheben. Damit sollten in erster Linie die Herstellung und Unterhaltung gangbarer Wege sowie die Gewährung der Sicherheit abgegolten werden. Zum erstenmal wird Radevormwald in diesem Zusammenhang 1459 erwähnt. Angesichts der heutigen Diskussion um die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr kann man einmal mehr feststellen: alles schon mal dagewesen.

Doch die Fuhrleute, die abgabenpflichtige Güter beförderten, waren schlau: Immer wieder wurde beklagt, daß sie die vorgeschriebenen Straßen mit ihren Zollstätten auf Nebenwegen umgingen, um so den Zoll zu sparen. Das forderte natürlich wiederum die Reaktion der Landesherren heraus, die den Ring der Hebestellen immer enger zogen. So entstand eine enge Beziehung zu den mittelalterlichen Landwehren, von denen auch Radevormwald weitläufig umgeben war und deren Reste heute noch als Bodendenkmäler geschützt sind. Ursprünglich zum Schutz gegen feindliche Überfälle fehdelustiger Ritter, Viehdiebe und Plünderer errichtet, boten sie nun auch eine günstige Voraussetzung, daß hier eingerichtete Zollstätten nicht ohne weiteres umfahren werden konnten.

Unter den 125 bergischen Zollstätten, die in einer amtlichen Zusammenstellung aus dem Jahr 1804 genannt werden, lagen einige an den Straßendurchgängen Radevormwalder Landwehren: Remlingrade, Filde, Kettlershaus und Kottmannshausen.

Was nun an Zollgebühren im einzelnen zu entrichten war, füllt ganze Katalogseiten. Einige Beispiele aus der Zolltax der Herzogtümer Jülich und Berg von 1769:

  • Eine Kuh 4 Albus
  • Fette Fercken 2 Albus
  • Ein Zentner Remscheider Eisenwaren 5 Albus
  • 1000 Pfund Tabak-Blätter20 Albus
  • Ein Mühlstein24 Albus

Wegegeld mußten die Reisenden auch in Kräwinklerbrücke bezahlen, wenn sie die Wupper überqueren wollten. Die Stadt Radevormwald hatte dort im 18. Jahrhundert eine Brücke aufwendig reparieren müssen, die beschädigt worden war, als die Betreiber eines Hammerwerkes den Fluß anstauten. Doch als die Stadt einen Teil des ausgegebenen Geldes über den Wegezoll wieder hereinholen wollte, streikten die Hammerwerks-Besitzer. Erst nach einem zehn Jahre dauernden Prozeß konnte die Angelegenheit 1793 zugunsten der Stadt geklärt werden.

An der Elberfelder Straße am Kreuz steht übrigens heute noch das frühere Zollhäuschen. Die Stadt Radevormwald verhandelte noch 1888 mit den Aktionären der Kunststraße Lennep - Radevormwald und mußte Zinsen zahlen. Also hatte sie Interesse an der Durchführung einer Chausseegeld-Erhebung auf der Straße nach Lennep. Man erbat sich die Genehmigung der Regierung und richtete zwischen Radevormwald und Bergerhof besagte Chausseegeld-Erhebungsstelle ein, die der Wirt Kleinschmidt am Kreuz pachtete. Dort wurde auch ein Schlagbaum oder "Controllbarriere" aufgestellt.

Die Einnahmen dieser Erhebungsstelle waren in der ersten Zeit verhältnismäßig höher als die an der Lenneper Schranke, da nun alle Fuhrwerke, die von Halver, Clüppelberg und Wipperfürth kamen, um die Produkte zu den Firmen an der Wupper zu bringen, hier erfaßt wurden. Doch die Bevölkerung sträubte sich von Jahr zu Jahr stärker gegen diese Erschwernis des Verkehrs.

Als um 1900 fast alle Schlagbäume und Wegegeld-Erhebungsstellen im Bergischen Land beseitigt waren, häuften sich die Eingaben nicht nur bei der Stadtverwaltung, sondern auch bei der Regierung. Man bezeichnete die "Controllbarriere" am Kreuz als einen Unsinn, der den Verkehr lahmlegte und das Gebiet der Gemeinde Radevormwald in zwei Teile zerlege. In einer Eingabe heißt es, daß den Händlern und Winkeliers aus Radevormwald durch dieses Wegegeld jeder Verdienst in Bergerhof und Herbeck genommen werde. So habe ein Winkelier, der einen Zentner Kartoffeln nach Bergerhof liefere, seinen ganzen Verdienst von 25 Pfennig an dem Schlagbaum gelassen. Er mußte 15 Pfennig Barrieregeld zahlen und "anstandshalber" in der Wirtschaft, die dem Wegegelderheber gehöre, eine Tulpe Bier von 10 Pfennig zu sich nehmen. Weg und Arbeit habe er also durch diese unzeitgemäße Einrichtung umsonst machen müssen.

Nach einigen Verhandlungen wurde schließlich auch dieser letzte Schlagbaum zum 1.Oktober 1907 aufgehoben.

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