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Pressemitteilung: Bundesschiedsgericht der ÖDP bestätigt Parteiausschluss von Felix Staratschek

Der Radevormwalder Umweltpolitiker Felix Staratschek ist aus der ÖDP ausgeschlossen worden. In dieser Pressemitteilung werden wesentliche Aussagen aus dem Urteil und Stellungnahmen von Felix Staratschek wieder gegeben.


Abs.:

Bergisches Büro für ökologische und demokratische Politik

Freiligrathstr. 2

42477 Radevormwald



Pressemitteilung



Bundesschiedsgericht der ÖDP bestätigt Parteiausschluss von Felix Staratschek



Am 30. Juni 2014, den achtzigsten Gedenktag der Ermordung Fritz Gerlichs durch die Nazis in Dachau bestätigte das Bundesschiedsgericht der ÖDP das Urteil des ÖDP- Landesschiedsgerichtes aus Nordrhein Westfalen. Das Urteil  umfasst 14 DIN-A4- Seiten. Zu diesem "Beschluss" hat Felix Staratschek detailliert Stellung genommen, was jedoch zu einen sehr langen Text führt, den nicht alle lesen können. Deshalb soll diese Pressemitteilung wesentliche Aussagen des Textes wieder geben.



Felix Staratschek sieht in Aussagen einer Verfassungsbeschwerde des Vereins "Mehr Demokratie" Ziele, die unvereinbar seien mit den Basistexten der ÖDP (Satzung und Grundsatzprogramm) und dem Anspruch, ehrliche Politik zu betreiben. Denn unter dem Vorwand, gegen ESM und Fiskalpakt zu agieren, wurde die ÖDP unter der Leitung von Sebastian Frankenberger in eine Aktion geführt, die eine Volksabstimmung über eine "neu gefasste Verfassung" fordert, da es nur auf diesem Wege möglich sei, dem mit ESM und Fuskalpakt verbundenen Demokratieabbau eine demokratische Legitimation zu geben. Felix Staratschek sieht diese Aktion als unvereinbar mit den den Beschlusslagen der ÖDP an und bezeichnet diese Klage als die größte Irreführung der Öffentlichkeit, die je vor das Bundesverfassungsgericht getragen wurde.  



Im Abschnitt B - III - 3 - a stellt das Schiedsgericht der ÖDP fest, dass es "eine entscheidende Rolle spielt", ob die "Einwände inhaltlich berechtigt.... sind". Das Schiedgericht stellt fest, dass sich das NRW- Landesschiedsgericht mit dieser Frage nicht befasst hat.



Aber nach dieser lobenswerten Feststellung sucht das Bundesschiedsgericht nur noch nach Gründen, wie es sich vor dieser erkannten Pflicht drücken kann.



Zum einen führen die Schiedsrichter auf, dass der Bundesparteitag in Erding  (2012) den gesamten Bundesvorstand entlastet hat und dass die Kandidatur von Felix Staratschek gegen den Bundesvorsitzenden Sebastian Frankenberger erfolglos verlaufen sei.



Staratschek fragt dazu, wie es sein kann, dass solche Beschlüsse und Abstimmungen im Nebenschluss die Aussagen von Satzung und Grundsatzprogramm aufheben? Diese Aussagen seien mit einer 2/3- Mehrheit beschlossen und könnten nur durch genaue Formulierungen mit einer neuen 2/3- Mehrheit geändert werden. Vielleicht könne die Entlastung vor Sanktionen durch das Schiedsgericht schützen, räumt Staratschek ein, aber dies würde das Schiedsgericht nicht von seiner Pflicht entbinden, die Einhaltung der Satzung und das Vertreten des Grundsatzprogrammes von allen Mitgliedern der Partei einzufordern und Fehlverhalten aufzudecken.



Hinzu kommt, dass das Urteil laut Felix Staratschek viele Mängel aufweist.



Beispiele:



1. Es würden Zusammenhänge falsch wieder gegeben. Sowohl bei der Mediation als auch bei der Gesprächsbereitschaft lägen Falschaussagen über das Verhalten von Felix Staratschek vor.



2. Es werden Aussagen zur Begründung des Urteils herangezogen, die in der mündlichen Verhandlung nicht aufgeführt wurden. Es sei damit Felix Staratschek gar nicht möglich, auf vieles, was zu seiner Verurteilung aufgeführt wird inhaltlich einzugehen.



3. Dem Bundesvorstand werde ohne Belege und inhaltliche Aussagen alles geglaubt. Im Abschnit A - V (römisch 5), steht, dass der Bescherdeführer (Felix Staratschek) seine Vorwürfe ständig wiederhole, wozu sich der Beschwerdeführer (der ÖDP- Bundesvorstand, vertreten durch Karl Heinz Jobst) nicht weiter äußern werde. Aber in Abschnitt B - III - 3 - e wird eine Antwort von Sebastian Frankenberger auf der Seite Abgeordnetenwatch verwiesen, die dieser auf eine Frage von Felix Staratschek gegeben habe. Dies sei ein Beweis, das eine Dialogverweigerung seitens des Bundesvorstandes der ÖDP nicht gegeben sei, schließen die Schiedsrichter daraus. Felix Staratschek kritisiert dies: Die Antwort werde ungeprüft als Wahrheit hingenommen. Dabei enthalte die Antwort keine inhaltlichen Klarstellungen, sondern nur die Behauptung, es hätte früher Antworten gegeben.



Im Abschnitt B - III - 2 schreiben die Schiedsrichter der ÖDP, dass ein Parteiausschlussverfahren nur als "ultima ratio" eingesetzt werden dürfe, wenn "andere gleichermaßen geeignete aber mildere Mittel" nicht zur Verfügung stehen. Außer zweier Rügen gegen Felix Staratschek werden keine Mittel in dem Urteil aufgeführt, wie man versucht hat, Felix Staratschek mit besseren Argumenten zur Einsicht zu bringen. Dazu Felix Staratschek: Die erste Rüge zeige mit Datum und Urzeit detailliert an, wann er etwas geschrieben habe. Dabei wurden nie seine Aussagen zitiert und kommentiert, sondern nur nicht weiter begründete Behauptungen aufgestellt. Hingegen enthalte die Rüge keinerlei vergleichbare Hinweise auf die Aktivitäten des ÖDP- Bundesvorstandes, dass dessen Mitglieder auf die Kritik von ihm eingingen und sich damit auseinander setzten. Das Schiedsgericht unterlasse es, die Aussagen der Rügen zu überprüfen und führe diese sogar in seiner Verurteilung auf, so Staratschek.



Schlimmer noch, so Staratschek, diese Rüge habe der Bundesvorsitzende Sebastian Frankenberger zu einem Zeitpunkt zugelassen, als der Landesvorsitzende von Nordrhein Westfalen, Gert Kersting, schon von beiden heutigen Prozessparteien eine Zusage zu einem Gespräch gegeben hatten. Statt diesen Termin abzuwarten, wurde vom Bundesvorstand unter Führung von Sebastian Frankenberger die Rüge beschlossen. Darüber hinaus, so Staratschek, hatte jeder die Chance, per E- Mail oder über Kommentare in seinem Viertürmeblog - auch anonym - überlegene Argumente zu bringen, die seine Ansichten entkräften.



Immerhin gäben die Richter Felix Staratschek in einem Punkt recht, ohne dies aber zu merken. Denn die Schiedsrichter meinen ihn belehren zu müssen, dass man auch ohne eine Grundgesetzänderung durch ein einfaches Ausführungsgesetz Volksentscheide einführen könne. Diese mit einer Literaturangabe belegte Aussage sieht Felix Staratschek als kleinen Sieg in dem Verfahren an, da es Sebastian Frankenberger sei, der ständig verkünde, Volksentscheide seien ohne Grundgesetzänderung nicht möglich.



Besonders antidemokratisch empfindet Felix Staratschek einen Satz aus der letzten Seite des Urteils:



"Wenn sich der Beschwerdeführer [Felix Staratschek] in der ÖDP unter der jetzigen Parteiführung nicht mehr wieder findet, ......bleibt als letztes Mittel nur noch der Parteiausschluss."



Damit, so Felix Staratschek, werde der § 4.2a der ÖDP- Satzung entwertet, der jedes Mitglied dazu verpflichtet, das Grundsatzprogramm der ÖDP zu vertreten. Wenn die Mitgliedschaft nicht mehr von der Einstellung zum Grundsatzprogramm, sondern alleine von der Unterwerfung unter eine Parteiführung abhänge und diese Parteiführung, wie in diesem Urteil ausgeführt, sehr große Chancen hat, ohne Rücksicht auf Satzung und Grundsatzprogramm Politik zu machen, dann sei die ÖDP keine demokratische Partei mehr, sondern bestenfalls eine von einer Oligarchie gelenkte Partei mit starken Symptomen eines Führerprinzipes. Felix Staratschek betont, er sei vor über 25 Jahren der ÖDP beigetreten wegen des Programmes und nicht wegen irgendwelcher Personen in den Vorständen. Das Schiedsgericht kritisiere, dass er eine Schnittmenge zwischen Sebastian Frankenberger und der NPD sehe, da beide durch ihre Politik, wenn auch auf sehr verschiedenen Wege, die Ordnung des Grundgesetzes in Frage stellten. Laut Grundsatzprogramm der ÖDP  stelle sich die ÖDP allen Kräften entgegen, die die Ordnung des Grundgesetzes infrage stellen oder gefährden. Hätte demnach die ÖDP sich nicht auch der Klage von "Mmehr Demokratie" entgegen stellen müssen, statt dies mit 10.000 Euro zu fördern?, fragt der Radevormwalder Ökologiepolitiker.



Felix Staratschek sieht sich in allem seinem Tun auf dem Boden dieser Aussage des Grundsatzprogrammes. Vom ÖDP- Bundesvorstand lägen ihm keine Erklärungen vor, wie dessen Handeln zu solchen Aussagen passe. Und der Hinweis, das man sich unter einer Parteiführung wieder finden müsse, ist Staratschek überzeugt, schaffe eine viel stärkere Schnittmenge mit rechtsextremen Ideologien, als er sie selber formuliert habe.



Wer mehr zum Thema wissen will, kann das gesamte Urteil mit der umfassenden Kommentierung von Felix Staratschek lesen:

 http://viertuerme.blogspot.de/2014/07/beschluss-des-bundesschiedsgericht-der.html



Zur seiner Auseinandersetzung mit Sebastian Frankenberger und dem Bundesvorstand der ÖDP hat Felix Staratschek eine überwiegend chronologische Bibliographie erstellt, die einen Großteil seiner Texte und wichtige Terminangaben enthält. Für alle, die bei Sebastian Frankenberger und der ÖDP hinter die Kulissen schauen wollen, sei dies eine gute Quellensammlung, so Staratschek:

 http://viertuerme.blogspot.de/2014/02/bibliographie-der-debatte-um-die.html 

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