08.02.2010 12:21 - Ohne Helm, mit 0,32 Promille
Vor Vollendung des 21-Lebensjahres darf der Führer eines Kraftfahrzeugs die Fahrt nicht unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks antreten.
Dies missachtete ein 15-jähriger Mofa-Fahrer aus Radevormwald.
Ohne Helm und mit 0,32 Promille war der 15-Jährige am Samstag (06.02.), um 23:10 Uhr auf der Blumenstraße in Radevormwald unterwegs.
Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, verbunden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro.
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Zuletzt aktualisiert am: 08.02.2010. 1048 13.06.2026).
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