BeverdammVon März bis Oktober 2022 gilt Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. "Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Saison trägt zur weiteren Attraktivierung des Erholungsraums Bevertalsperre bei.“
Beverdamm: von März bis Oktober gilt Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/hGemeinsame Entscheidung von Kreis, Stadt Hückeswagen und KreispolizeibehördeOberbergischer Kreis. Der Oberbergische Kreis und die Stadt Hückeswagen haben einvernehmlich mit der Kreispolizeibehörde entschieden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Beverdamm der Bevertalsperre (Hückeswagen) in der Zeit vom 01.März bis 31. Oktober eines jeden Jahres auf 30 Kilometer pro Stunde (km/h) zu beschränken. Damit wird der starken Frequentierung der Fahrbahn auf dem Damm der Bevertalsperre (K12) durch Verkehrsteilnehmende, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, Rechnung getragen. „Ich freue mich, dass es mit dieser Entscheidung gelungen ist, sowohl Fußgänger und Radfahrer zu schützen, als auch die berechtigten Interessen der Anwohner zu berücksichtigen“, freut sich Landrat Jochen Hagt. Bürgermeister Dietmar Persian ergänzt: „Gerade in den Sommermonaten sind an der Bevertalsperre zahlreiche Ausflügler unterwegs. Die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Saison trägt zur weiteren Attraktivierung des Erholungsraums Bevertalsperre bei.“ Die entsprechende Beschilderung wurde Ende letzter Woche vorgenommen, so dass die Geschwindigkeitsbegrenzung am Beverdamm bereits umgesetzt wird.
Zuletzt aktualisiert am: 01.11.2022. 384 03.05.2024).
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