24.02.2022: Coronavirus: 768 weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigtDerzeit sind 4.706 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet. In Radevormwald: 402 (-6)
24.02.2022: Coronavirus: 768 weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigtDerzeit sind 4.706 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.Oberbergischer Kreis. Seit der gestrigen Berichterstattung meldete das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises 768 weitere laborbestätigte SARS-CoV-2-Fälle (PCR-Test) an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) Nordrhein-Westfalen*. Seit Beginn der Pandemie wurden im Oberbergischen Kreis 51.042 Personen positiv auf SARS-CoV-2 getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Davon konnten bereits 45.969 Personen als genesen aus der Quarantäne entlassen werden. Aktuell sind 4.706 Personen positiv auf das Virus getestet (laborbestätigt durch PCR-Test). Alle positiv getesteten Personen befinden sich in angeordneter Quarantäne.
Lage im Oberbergischen Kreis im Kurzüberblick:Stand der Fallzahlen: 24.02.2022, 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz für den Oberbergischen Kreis: 1.248,8 (-56,0) Positiv getestete Personen (PCR-Test) seit Pandemiebeginn**: 51.042 (+768)
Positiv getestete Oberbergerinnen und Oberberger (PCR-Test) in Krankenhäusern***: 66 (-17)
Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen (laborbestätigt durch PCR-Test) in den kreisangehörigen Kommunen:Stand der Fallzahlen: 24.02.2022, 00:00 Uhr Bergneustadt: 317 (+13) Engelskirchen: 255 (+23) Gummersbach: 766 (+65) Hückeswagen: 288 (+12) Lindlar: 210 (+6) Marienheide: 241 (+14) Morsbach: 255 (+21) Nümbrecht: 319 (+51) Radevormwald: 402 (-6) Reichshof: 323 (+50) Waldbröl: 446 (+40) Wiehl: 401 (+47) Wipperfürth: 478 (+27) Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 5 (+3)
Lage auf Landesebene im Kurzüberblick:Stand der Fallzahlen: 24.02.2022, 00:00 Uhr 7-Tage-Inzidenz für NRW: 1.130,3 (-21,8)
Informationen zum Infektionsgeschehen:In allen Altersgruppen nimmt die 7-Tage-Inzidenz aktuell ab. Weiterhin sind im Oberbergischen Kreis die jüngeren Altersgruppen am stärksten von Infektionen betroffen. Die Inzidenz der Null- bis 19-Jährigen liegt im Oberbergischen Kreis aktuell bei 1.826,0 (Meldetag 22.02.2022). Insbesondere die Altersgruppen der Fünf- bis Neunjährigen (2.285,6) und der Zehn- bis 14-Jährigen (2.588,5) sind in der fünften Welle stark betroffen. Aufgrund des hohen Infektionsdrucks in der Bevölkerung sind auch vulnerable Gruppen sowie Menschen in den höheren Altersgruppen weiterhin stärker betroffen. Die Inzidenz der über 90-Jährigen war an den zurückliegenden Meldetagen gesunken (22.02.2022: 803,9; 21.02.2022: 873,8). Sie ist aber nach dem gestrigen Meldetag wieder angestiegen und liegt aktuell bei 943,7 (Meldetag 23.02.2022). Die Schutzvorkehrungen in den Pflegeeinrichtungen sind nicht mehr so hoch, wie noch vor einigen Monaten. Besuche sind grundsätzlich wieder möglich. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit für einen Infektionseintrag von außen. Im Oberbergischen Kreis liegen aktuell 26 Ausbruchsgeschehen in vollstationären Pflegeeinrichtungen vor (Stand: 22.02.2022). Fast alle Einrichtungen sind von kleineren Infektionsgeschehen betroffen. Größere Ausbruchsgeschehen mit jeweils mehr als zehn Personen gibt es derzeit in 14 vollstationären Einrichtungen. Es liegen aktuell jeweils vier Ausbruchsgeschehen in Wohnformen der Eingliederungshilfe und Ambulanten Diensten nach SGB XI vor. Aktuell befinden sich 244 infizierter Pflegebedürftige und 186 infizierte Personen des Personals in Quarantäne.
Weitere Informationen zum Thema Coronavirus:
Erläuterungen:* Neue Fälle werden durch das LZG stets den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt. In diesen Fällen ändert sich rückwirkend auch die bereits berechnete 7-Tage-Inzidenz der betroffenen Tage. *** Krankenhäuser in- und außerhalb des Oberbergischen Kreises. **** Umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne. ***** Bürgerinnen und Bürger, die aus aktuellen Hochrisikogebieten einreisen, sind durch die Corona-Einreiseverordnung des Bundes verpflichtet, die erforderlichen Nachweise (Immunitätsnachweise oder Testnachweise) vorzulegen bzw. sich für die in der Verordnung angegebenen Zeit in Quarantäne zu begeben. Diese Quarantänen werden durch die kommunalen Ordnungsämter überwacht. Letzte Änderung: 24. Februar 2022
Zuletzt aktualisiert am: 24.02.2022. 1394 08.11.2024).
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