Resolution der AL zur Impfung von behinderten MenschenAL-Fraktion: In Radevormwald gibt es eine Wohngruppe betroffener Menschen gibt, die nach jetzigem Rechtsstand erst zuletzt geimpft würde. 18. Jan. 2021 Dringlichkeitsantrag nach §11.3 der GO des Rates der Stadt Radevormwald
Hier: Resolution an den Landrat zur frühzeitigen Impfungen von
Hochrisikogruppen, die jünger als 80 Jahr sind Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Die AL-Fraktion bittet Sie, über die Änderung der Tagesordnung in der Sitzung des
Rates vom 19. Jan. 2021 abstimmen zu lassen. Im Rahmen des dann gegebenenfalls
zusätzlichen Tagesordnungspunktes bitten wir die Mitglieder des Rates, um die
Unterstützung der nachfolgenden Resolution:
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Radevormwald bittet den Landrat des Oberbergischen Kreises und
den Gesundheitsminister des Landes NRW sich dafür einzusetzen, dass geistig
behinderte oder mehrfach behinderte Menschen, unabhängig von ihrem Alter und der
Wohnform in der sie leben, frühzeitig also nach Möglichkeit noch mit den „Gruppe 1-
Personen“ geimpft werden können. Begründung Nach der bisherigen Impfverordnung fallen geistig behinderte oder mehrfach behinderte
Menschen, die nicht in Heimen leben und jünger als 60 Jahre sind, in die letzte Gruppe 3
der zu impfenden Personen. Diese Menschen gehören aber anerkannter Maßen zu den
hochrisikogefährdeten Menschen. Insofern ist es dringend erforderlich, die
Impfstrategie so zu ändern, dass diese Menschen und ihre Betreuer*Innen erfasst
werden. In Radevormwald besteht z. B. eine Wohngruppe derartig betroffener
Menschen, die durch die bisherige Impfstrategie nicht erfasst werden. Herr Minister
Laumann hat zwar erkennen lassen, dass eine Abweichung von den bisherigen Regeln
geprüft werden soll, nur ist jetzt ein zügiges Handeln erforderlich. Mit freundlichen Grüßen für die AL-Fraktion Rolf Ebbinghaus
Zuletzt aktualisiert am: 07.01.2022. 676 29.03.2024).
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