Resolution der AL zur Impfung von behinderten Menschen

AL-Fraktion: In Radevormwald gibt es eine Wohngruppe betroffener Menschen gibt, die nach jetzigem Rechtsstand erst zuletzt geimpft würde.

18. Jan. 2021 


Dringlichkeitsantrag nach §11.3 der GO des Rates der Stadt Radevormwald Hier: Resolution an den Landrat zur frühzeitigen Impfungen von Hochrisikogruppen, die jünger als 80 Jahr sind 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister! 

Die AL-Fraktion bittet Sie, über die Änderung der Tagesordnung in der Sitzung des Rates vom 19. Jan. 2021 abstimmen zu lassen. Im Rahmen des dann gegebenenfalls zusätzlichen Tagesordnungspunktes bitten wir die Mitglieder des Rates, um die Unterstützung der nachfolgenden Resolution: Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Radevormwald bittet den Landrat des Oberbergischen Kreises und den Gesundheitsminister des Landes NRW sich dafür einzusetzen, dass geistig behinderte oder mehrfach behinderte Menschen, unabhängig von ihrem Alter und der Wohnform in der sie leben, frühzeitig also nach Möglichkeit noch mit den „Gruppe 1- Personen“ geimpft werden können. 

Begründung 
Nach der bisherigen Impfverordnung fallen geistig behinderte oder mehrfach behinderte Menschen, die nicht in Heimen leben und jünger als 60 Jahre sind, in die letzte Gruppe 3 der zu impfenden Personen. Diese Menschen gehören aber anerkannter Maßen zu den hochrisikogefährdeten Menschen. Insofern ist es dringend erforderlich, die Impfstrategie so zu ändern, dass diese Menschen und ihre Betreuer*Innen erfasst werden. 

In Radevormwald besteht z. B. eine Wohngruppe derartig betroffener Menschen, die durch die bisherige Impfstrategie nicht erfasst werden. Herr Minister Laumann hat zwar erkennen lassen, dass eine Abweichung von den bisherigen Regeln geprüft werden soll, nur ist jetzt ein zügiges Handeln erforderlich. 

Mit freundlichen Grüßen 
für die AL-Fraktion
Rolf Ebbinghaus

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