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Umweltverträglicher Winterdienst: Die Regeln

Nachts wird es eiskalt, sagt der Wetterbericht? Oder es schneit? Was muss ich dann beachten, wenn ich den Gehweg sicher machen will?

Der Winter meldet sich zur Zeit auch in Remscheid und den Bergischen Großstädten immer mal wieder, so vermutlich auch rund um die Feiertage.
Wenn Schnee und Eis auftreten, dann müssen Gehwege z.B. in Remscheid auf einer Breite von 1 Meter geräumt werden, bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Und der Gehweg muss gestreut werden.

Dann werfen leider sehr viele Mitmenschen Salz auf den Gehweg und verstoßen so - i.d.R. ohne es zu wollen - gegen die Regeln umweltfreundlichen Winterdienstes. Und gegen Gesetze.

Wieso, das erklärt Jörg Liesendahl, Biologe und Pädagogischer Leiter in der Natur-Schule Grund: "Salz in der Umwelt verunreinigt v.a. in den Außenbereichen die Gewässer, den Boden, Kleidung und Füße von Lebewesen. Das ist so ziemlich Allen bekannt, doch was folgert daraus?"

Zum Streuen dürfen zum Schutz der Umwelt grundsätzlich nur abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt verwendet werden. Diese können meist in Baumärkten oder Baustoffhandlungen gekauft werden.
Nur wenn aufgrund der besonderen Gegebenheiten (z. B. bei oder nach Eisregen), in besonders steilen Gehwegabschnitten oder auf Treppen hiermit keine sichere Begehbarkeit hergestellt werden kann, ist die sparsame Anwendung von Streusalz ausnahmsweise gestattet. Sämtliche anderen Auftaumittel sind komplett verboten!

Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.
Wichtig aber auch: Der vom Gehweg geräumte Schnee darf nicht auf die Straße geworfen werden, sondern soll am Gehwegrand oder im eigenen Vorgarten abgelagert werden. Hierbei sind Hydranten und Regeneinläufe von Eis und Schnee freizuhalten. Beim Ablagern von Schnee im eigenen Vorgarten wäre es natürlich ratsam, darin so wenig Salz wie möglich zu haben, um z.B. die eigene Rasenfläche / Wildblumenwiese dort nicht zu vergiften.

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