Maskenpflicht in Innenstadt

Die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, gilt im Innenstadtkern entlang der Kaiserstraße von der Kreuzung Grabenstraße („Alte Post“) über den Marktplatz bis zum Kreisverkehrsplatz Ost (Hohenfuhrstraße).

Maskenpflicht in Innenstadt

Die Stadt Radevormwald weist auf eine Maskenpflicht in der Innenstadt hin.

Die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen, gilt im Innenstadtkern entlang der Kaiserstraße von der Kreuzung Grabenstraße („Alte Post“) über den Marktplatz bis zum Kreisverkehrsplatz Ost (Hohenfuhrstraße).  Einbezogen ist auch der komplette Bereich des Schlossmacherplatzes und der Schlossmacher-Galerie.

Die Stadt weist zudem daraufhin, dass eine Maskenpflicht  auch auf den Zuwegungen zu Geschäften gilt, sowie auf den Parkplätzen, die zu Geschäften gehören.

Daneben ist auch trotz Maskenpflicht ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten.  Hingewiesen wird noch einmal darauf, dass unzulässige Ansammlungen mehrerer Personen  verboten sind.

Ordnungsamt und Polizei kündigen zum Gesundheitsschutz aller an, dass die Einhaltung  der rechtlichen Vorgaben sowie die Maßnahmen des Lockdown im Stadtgebiet kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Das gilt auch über die anstehenden Feiertage.  

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