Es besteht im ganzen Haus eine Maskentragepflicht12.12.2020 Abstands- und Personenregelungen im Sitzungssaal des Bürgerhauses
Abstands- und Personenregelungen im Sitzungssaal des BürgerhausesRats- und Ausschusssitzungen Es besteht im ganzen Haus eine Maskentragepflicht. Dies gilt auch für die gesamte Dauer einer Sitzung am Platz. Sprecher können für die Dauer ihres Redebeitrages den Mundschutz kurzzeitig abnehmen. Grundsätzlich gilt: 1. Nur gesunde, symptomfreie Besucher sollen bitte das Bürgerhaus betreten. 2. Maskenpflicht im gesamten Gebäude für die Dauer des Aufenthaltes. (s.oben.) 3. Immer den Mindestabstand von 1,5 m einhalten. 4. Das Eintragen in die Teilnehmer-/ Besucherliste ist zwingend notwendig. 5. Bitte benutzen Sie einen eigenen Kugelschreiber 6. Handhygiene einhalten und auf Körperkontakt verzichten 7. Nies- und Hustenetikette einhalten.
Johannes Mans Bürgermeister
Zuletzt aktualisiert am: 12.12.2020. 858 25.04.2024).
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