Offener Brief zur Sicherung der kommunalpolitischen Arbeit in Zeiten der Pandemie

AL-Fraktion: "Wir gehen allerdings nicht davon aus, dass es ad hoc zu einer Lösung in dieser Frage kommen wird, und haben deshalb für uns beschlossen, dass es nicht zumutbar ist, im Augenblick an Präsenzsitzungen teilzunehmen. Wir bitten die Bürger dafür um Verständnis! " (7.12.2020)

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!


In Zeiten der Corona-Krise ausgewogene Entscheidungen zu treffen, ist sicher nicht immer einfach. Dennoch scheint es uns angebracht, auf Probleme bei der Wahrnehmung der kommunalpolitischen Aufgaben aufmerksam zu machen. 

Zurzeit gilt, dass sich möglichst nur 5 Menschen aus zwei Haushalten treffen sollen. Bei Ausschuss- und Ratssitzungen treffen sich aber dutzende Menschen aus den unterschiedlichsten Haushalten und das nicht nur für kurze Zeit, sondern i. d. R. für mehrere Stunden. Darüber hinaus besteht der Sinn eines solchen Treffens in der Kommunikation, d. h. die Aerosollast ist naturgemäß höher als bei einem „Gespräch“ im kleinen Kreis. Das selbst bei Gremiensitzungen in großen Sälen oder Turnhallen dennoch eine erhöhte Gefahr für die Teilnehmer besteht, wird wohl niemand bestreiten können. Anderseits ist es selbstverständlich notwendig, politische Entscheidung diskursiv vorzubereiten und letztlich auch zu fällen. Deshalb stellt sich die Frage, wie Kommunalpolitik angemessen unter Pandemiebedingungen stattfinden kann. Aus diesem Anlass hatte die Stadtverwaltung Radevormwald unsere Frage zur Zulässigkeit von Stimmbotschaften körperlich nicht anwesender Gremienmitglieder bzw. digitaler Gremiensitzung an das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung weitergereicht und darauf folgende Antwort erhalten: 

„Nach § 48 Abs. 2 S. 1 GO NRW sind Ratssitzungen öffentlich. Diese Öffentlichkeit muss in Form einer sogenannten Saalöffentlichkeit hergestellt werden, die dann gegeben ist, wenn jedermann ohne Ansehen seiner Person Zutritt zum Sitzungssaal bzw. -ort hat, an dem er die Beratungen verfolgen und insbesondere die anwesenden Sitzungsteilnehmer in ihrer Interaktion miteinander beobachten kann. Dieses Öffentlichkeitsverständnis schließt – vorbehaltlich in NRW nicht gegebener Sonderregelungen – einerseits ganz unkörperliche Sitzungen aus. Andererseits erscheint aber auch das Hinzuschalten von Personen durch Videokonferenztechnik oder Ähnliches nicht geeignet, die vom Gesetz geforderte Öffentlichkeit in Bezug auf ihre Mitwirkung an der Sitzung gleichwertig herzustellen.“ 

Diese Antwort macht uns sprachlos! Dass es nicht gelungen ist, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die der kommunalpolitischer Arbeit eine der Pandemie angemessene Form gibt, lässt für uns nur zwei Schlussfolgerungen zu:

1. In unseren Augen hat das Land im Sommer, auch für den Raum der Kommunalpolitik, versäumt, Möglichkeiten zu schaffen, damit Kommunalpolitik unter den Bedingungen einer zweiten Welle stattfinden kann, ohne die Teilnehmer dabei nicht unnötig zu gefährden oder Kommunalpolitik zu „Spreader Events“ werden zu lassen. Obwohl von namhaften Virologen vorhergesagt, hat man sich im Sommer mit einer „Erleichterungsdebatte“ beschäftigt, statt für notwendige Bereiche, wie Schulen, Kindertagesstätten, ÖPNV, Kommunalpolitik usw., in eine „Worst-Case-Planung“ einzusteigen und notwendige Maßnahmen vorzubereiten bzw. durchzuführen. Schade! 

2. Insbesondere unter Pandemiebedingungen auf eine sogenannte „Saalöffentlichkeit“ abzustellen, wird der Sachlage nicht gerecht! Der hier zitierte Rechtsrahmen wurde zu einer Zeit geschaffen, in der weder eine Pandemie noch die digitalen Möglichkeiten dem Gesetzgeber bewusst waren. Soweit Bürger*innen für die Problematik der Infizierung sensibilisiert sind, werden sie von sich aus keine Gremiensitzung besuchen. Insofern läuft die Forderung nach einer Saalöffentlichkeit auch hoffentlich weitestgehend von selbst ins Leere! Wir legen aber allerhöchsten Wert auf Transparenz von Politik und damit auch auf öffentliche Teilhabe. Aber gerade deshalb muss festgehalten werden, dass eine Gremiensitzung in digitaler Form einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, als jede Präsenzsitzung in einer sogenannten Saalöffentlichkeit. Beide Formen besitzen Zugangserschwernisse. Bei der technischen Lösung setzt das eine entsprechende technische Ausstattung beim Bürger und den Gremienvertretern voraus. Demgegenüber kann die Präsenzsitzung durch unzureichende Barrierefreiheit des Sitzungsortes belastet sein, und schließt alle Bürgerinnen und Bürger aus, die zum Zeitpunkt der Sitzung verhindert sind. Die vom Land geschaffene Möglichkeit, Aufgaben des Rates an das kleinere Gremium des Hauptausschusses zu übertragen, stellt in unseren Augen, einen erheblichen Eingriff in die Mitwirkungsrechte jedes Mandatsträgers dar. Deshalb sind wir auch nicht sicher, ob diese Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung standhalten würde, solange es andere Möglichkeiten gibt, die die Ausbreitung des Virus einschränken aber einen geringeren Eingriff in die Mitwirkungsrechte der Ratsmitglieder darstellen.

In einer Zeit, in der wir mehr denn je auf das Verständnis und die aktive Teilnahme der Bevölkerung an der Beschränkung der privaten Kontakte angewiesen sind, halten wir es für unbedingt geboten, dass Politik gerade für die Öffentlichkeit ein vorbildliches Verhalten zeigt, dass schließt Großgremiensitzungen in unseren Augen von Beginn an aus! Es ist notwendig, das Verständnis möglichst jedes Einzelnen für die Kontaktbeschränkungen zu gewinnen. Deshalb ist in diesem Zusammenhang Motivation notwendig! Wir bitten Sie und den Landtag, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Kommunalpolitik die Chance erhält, sich motivierend und vorbildlich verhalten zu können! 


Mit freundlichen Grüßen 
für die Alternative Liste Radevormwald 
Rolf Ebbinghaus (Fraktionsvorsitzender) 

Kopie: Dieses Schreiben erhält gleichfalls der Präsident des Landtages NRW

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