Zuschuss für existenzbedrohte Vereine und VerbändeCoronakrise - Oberbergischer Kreis wirbt für „Sonderprogramm Heimat 2020"
Coronakrise - Oberbergischer Kreis wirbt für „Sonderprogramm Heimat 2020"Existenzbedrohte Vereine und Verbände können bis zu 15.000 Euro Zuschuss erhaltenOberbergischer Kreis. Weil aufgrund der Coronakrise beispielsweise Veranstaltungen und Feste nicht durchgeführt werden konnten, fehlen Vereinen und Verbänden Einnahmen, die zur Deckung unvermeidlicher laufender Kosten zwingend erforderlich sind. Wenn aufgrund der Corona-Pandemie der Wegfall dieser Erlöse nicht ausgeglichen werden kann, besteht jetzt die Möglichkeit diesen Betrag, als nicht rückzahlbaren einmaligen Zuschuss zu erhalten. "Im Oberbergischen Kreis sind Menschen in rund 2.500 Vereinen aktiv. Die vielen ehrenamtlichen Vereine im Oberbergischen Kreis tragen dazu bei, unsere ländliche Region als attraktiven Lebensraum zu erhalten. Ich appelliere daher an die Vereine im Oberbergischen Kreis, die sich Corona bedingt in Geldnöten befinden, die Förderhilfen zu beantragen", sagt Landrat Jochen Hagt. Antragsberechtigt sind alle nach den §§ 52 bis 54 Abgabenordnung als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine und vergleichbare Organisationen in Nordrhein-Westfalen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 bestanden haben. Von der Zuschussgewährung ausgeschlossen sind Vereine, die bereits aus einem anderen Programm eine Corona-Soforthilfe oder vergleichbare Billigkeitsleistungen erhalten haben oder erhalten können. Zuschüsse können beantragt werden, wenn beispielsweise:
Die Soforthilfe wird nicht gewährt, etwa:
Informationen dazu erhalten Sie im nachfolgend verlinkten Flyer Sonderprogramm "Heimat 2020"/ Häufig gestellte Fragen und Antworten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Förderzeitraum erstreckt sich von 01. März bis 31. Oktober 2020. Eine Antragstellung ist bis zum 04. Dezember möglich. Die Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Den Link zum Online-Antrag erhalten Sie gleich hier. Der Zugang zum Online-Antrag erfolgt über www.mhkbg.nrw oder über die jeweils zuständige Bezirksregierung. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020. Letzte Änderung: 16. Juli 2020
Zuletzt aktualisiert am: 17.07.2020. 10179 18.04.2024).
|