Alternativer Beschlussantrag zu den Verkaufsoffenen Sonntagen

Verkaufsoffene Sonntage müssen vielfältigen Rechtsauflagen gerecht werden. Die Anfang 2020 geplanten Veranstaltungen sollen aber laut AL-Fraktion unter der neuen Lage noch einmal überdacht werden. "Faktisch sind diese Verkaufsveranstaltungen schon um 50% reduziert." Deshalb sollten laut AL-Fraktion beim Weihnachtsmarkt mehr Geschäfte öffnen dürfen als im bisherigen Entwurf vorgesehen.

Alternativer Beschlussentwurf zu TOP 2 (Ordnungsbehördliche Verordnung … Weihnachtsmarkt am 13.12.2020) in der Sitzung des HFA am 09.06.2020 


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mans! 

Die Fraktion der Alternativen Liste ist der Auffassung, dass infolge der Corona Pandemie, die zu Beginn des Jahres 2020 durchgeführten Überlegungen zur Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage in Bezug auf den Weihnachtsmarkt neu überdacht werden sollte. Veränderung des Beschlussantrages: Die textliche Fassung des Beschlussantrages kann unverändert erhalten bleiben, allerdings sollte sich der Beschluss auf die Flächen beziehen, die auch zum Zeitpunkt des Martinsmarktes in die ordnungsbehördliche Verordnung einbezogen sind. Begründung: Es ist die erklärte Absicht von Bund und Land Konjunkturanreize zu setzen. Unter diesen Bedingungen erscheint es unbedingt erforderlich, dass mehr Geschäfte an diesem verkaufsoffenen Sonntag teilnehmen können, als bislang geplant wurde. Nach unseren Vorstellungen sollten auch alle Einzelhändler in die Aktion einbezogen sein, die auch während des Martinsmarktes öffnen dürfen. Die vorliegende Planung schließt insbesondere viele inhabergeführte Geschäfte im westlichen Teil der Innenstadt aus. Corona bedingt sind schon zwei verkaufsoffene Sonntage entfallen, so dass die religiös motivierten Einwände in diesem Fall nicht als so schwerwiegend angesehen werden können. Darüber hinaus müssten auch die Gewerkschaften ein Interesse daran besitzen, in der jetzigen Situation verstärkt den lokalen Handel zu stärken, weil dieser in der Krise stärker gelitten hat, als der Online-Handel. Damit leisten sie auch einen Beitrag zum Schutz der Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Außerdem könnte überlegt werden, die Weihnachtsmarktstände etwas großflächiger zu verteilen, so dass sich dadurch mit Hinweis auf die „Veranstaltungsfläche“ eine stärkere Absicherung der in die Verkaufsöffnung einbezogene Fläche ergibt. 

Mit freundlichen Grüßen für die AL-Fraktion 
Rolf Ebbinghaus 

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