18.03.2020: Corona-Virus - neue Allgemeinverfügung
Angeordnet wird die Schließung folgender Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die Einstellung folgender Angebote: alle Gastronomiebetriebe, insbesondere Restaurants, Speisegaststätten, Kneipen, Cafés, Bars; hiervon ausgenommen bleiben der Außerhausverkauf sowie die Lieferung von bestellten Speisen und Getränken.
18.03.2020: Corona-Virus - neue Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises
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Zuletzt aktualisiert am: 19.03.2020. 1492 20.04.2024).
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