Ungültigkeit der Wahl zum Ersten Beigeordneten

Presseinfo der Alternativen Liste: In einem Schreiben an alle Ratsmitglieder hat der Bürgermeister mitgeteilt, dass er nach Beratung durch eine Rechtsanwaltskanzlei zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Wahl des Ersten Beigeordneten am 10. Dez. 2019 gegen geltendes Recht verstößt!

Ausführlichere Stellungnahme

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