| Beanstandung einer Ratsentscheidung nach § 54 Abs. 2 GONWDie AL-Fraktion hat in der Ratssitzung am 10.12.2019 darauf hingewiesen, dass nach ihrer Rechtsauffassung der Bewerber Dr. Klicki nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um das Amt des ersten Beigeordneten in Radevormwald zu übernehmen. In einem Schreiben an die Kommunalaufsicht vom 01.12.19 hatte die AL-Fraktion bereits ihre Rechtsauffassung dargelegt, musste aber in der Antwort der Kommunalaufsicht zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunalaufsicht im Vorfeld die Eignung der Kandidaten nicht prüfen darf. Die Verantwortlichkeit der Prüfung ist hier dem Wahlgremium - also 
dem Rat - zugesprochen worden. Diesen Aspekt, dass der Rat aufgefordert 
ist, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, hatte die AL-Fraktion in der 
Ratssitzung dargestellt, konnte dafür aber aufgrund der sehr emotional 
geführten Debatte kein Gehör finden.
  Dennoch ist die AL weiterhin der Auffassung, dass der mehrheitlich 
gewählte Kandidat nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. 
Deshalb hat sie sowohl die 
Kommunalaufsicht in Gummersbach als auch den Bürgermeister mit Schreiben vom 13.12.2019 aufgefordert, die Wahlentscheidung des Rates zu beanstanden.  "Grundsätzlich sind diese Organe zur Prüfung der Entscheidung ohnehin 
aufgefordert, so dass es notwendig ist, unsere Rechtsauffassung 
darzulegen. Wir halten das auch aus Respekt vor diesem hohen Amt für 
dringend geboten." erläutert hierzu Rolf Ebbinghaus von der AL-Fraktion. 
Zuletzt aktualisiert am: 13.12.2019.  1277  30.10.2025).
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