Beanstandung einer Ratsentscheidung nach § 54 Abs. 2 GONW

Die AL-Fraktion hat in der Ratssitzung am 10.12.2019 darauf hingewiesen, dass nach ihrer Rechtsauffassung der Bewerber Dr. Klicki nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um das Amt des ersten Beigeordneten in Radevormwald zu übernehmen.

In einem Schreiben an die Kommunalaufsicht vom 01.12.19 hatte die AL-Fraktion bereits ihre Rechtsauffassung dargelegt, musste aber in der Antwort der Kommunalaufsicht zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunalaufsicht im Vorfeld die Eignung der Kandidaten nicht prüfen darf. 


Die Verantwortlichkeit der Prüfung ist hier dem Wahlgremium - also dem Rat - zugesprochen worden. Diesen Aspekt, dass der Rat aufgefordert ist, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, hatte die AL-Fraktion in der Ratssitzung dargestellt, konnte dafür aber aufgrund der sehr emotional geführten Debatte kein Gehör finden.  

Dennoch ist die AL weiterhin der Auffassung, dass der mehrheitlich gewählte Kandidat nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Deshalb hat sie sowohl die Kommunalaufsicht in Gummersbach als auch den Bürgermeister mit Schreiben vom 13.12.2019 aufgefordert, die Wahlentscheidung des Rates zu beanstanden. 

"Grundsätzlich sind diese Organe zur Prüfung der Entscheidung ohnehin aufgefordert, so dass es notwendig ist, unsere Rechtsauffassung darzulegen. Wir halten das auch aus Respekt vor diesem hohen Amt für dringend geboten." erläutert hierzu Rolf Ebbinghaus von der AL-Fraktion.

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