20.10.2017: Merkblatt zur Baumschutzsatzung / Antrag auf Fällgenehmigung
Da nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes größere Eingriffe in den Grünbestand wie das Fällen oder das umfangreiche Beschneiden von Bäumen grundsätzlich nur noch in der Zeit vom 1. Oktober bis bis Ende Februar erlaubt sind, gehen in dieser Zeit eine Vielzahl von Fällanträgen bei der Stadtverwaltung ein.