20.10.2017: Merkblatt zur Baumschutzsatzun

Antrag auf Fällgenehmigung

20.10.2017: Merkblatt zur Baumschutzsatzung / Antrag auf Fällgenehmigung

Rathaus

Da nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes größere Eingriffe in den Grünbestand wie das Fällen oder das umfangreiche Beschneiden von Bäumen grundsätzlich nur noch in der Zeit vom 1. Oktober bis bis Ende Februar erlaubt sind, gehen in dieser Zeit eine Vielzahl von Fällanträgen bei der Stadtverwaltung ein.

Die Stadtverwaltung weist daher auf das Merkblatt zur Baumschutzsatzunghin.

Ansprechpartner:
Matthäus Kozinski, Tel. (02195) 606-150, matthaues.kozinski@radevormwald.de
Nicole Kind, Tel. (02195) 606-133, nicole.kind@radevormwald.de

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