Leserbrief: Qualifikationen von Bürgermeisten

Muss ein Bürgermeister mit Menschen umgehen können?

Die Diskution um Herrn Viehbach dreht sich immer nur um die Frage, ob man in eventuell vorverurteilt.
Fakt ist, dass er sich um eine Position bewirbt, in der er permanent mit Menschen zu tun hat und dabei auch unsere Stadt repräsentiert. Fakt ist ebenfalls, dass ein Näherungsverbot und eine Anzeige gegen ihn existieren.
Das bedeutet: Er hat sich einem Menschen gegenüber in einer Weise verhalten, die dieser als unangemessen empfand. Er war also nicht in der Lage, die Signale seines Gegenübers wahrzunehmen.
Ist jemand, der bei seinem ehemaligen Lebenspartner nicht merkt, wenn er ihm zu nahe tritt, geeignet einen Posten zu übernehmen, bei dem er ständig Kontakt zu Menschen hat und auf diese eingehen muss?


S. Brink

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