Damals: Polizei stellte Radfahrkarten aus

Als Radevormwald noch zu Preußen gehörte. Die Polizeiverordnung des Ober-Präsidenten der Rheinprovinz vom 15. Dezember 1900

Wer heutzutage volltrunken auf dem Fahrrad angetroffen wird, kann dafür sogar seinen Autoführerschein verlieren - so sieht es jedenfalls die Rechtslage vor. In der Zeit, als Radevormwald noch zu Preußen gehörte, hatte die sprichwörtliche preußische Ordnung auch für ein solches Vergehen vorgesorgt, obwohl es damals ja noch keine Autoführerscheine gab. Dafür mußte sich jeder Fahrradfahrer jährlich eine sogenannte "Radfahrkarte" besorgen. Sie wurde durch die Ortspolizeibehörde ausgestellt, durch den Bürgermeister unterschrieben und mit einem Siegelabdruck amtlich vervollkommnet.

Für Personen unter 14 Jahren erfolgte die Ausstellung auf Antrag des Vaters, Vormundes oder sonstigen "Gewalthabers".Die Polizeiverordnung des Ober-Präsidenten der Rheinprovinz vom 15. Dezember 1900 enthielt sogar weitergehende Regelungen: Radfahrer, die in Preußen einen Wohnsitz hatten, mußten eine Radfahrkarte bei sich führen und den Aufsichtsbeamten auf Verlangen vorzeigen. Damit war die Verpflichtung verbunden, auf den Halteruf eines polizeilichen Exekutivbeamten sofort anzuhalten und abzusteigen.Und wer sich nicht daran hielt, den traf § 14 in voller Härte: Übertretungen dieser Polizeiverordnung und der darin vorbehaltenen Anordnungen der Wegepolizeibehörde werden mit Geldstrafen bis zu 60 Mark, im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

Wer das alles für einen Scherz hält, kann sich im Heimatmuseum von der Echtheit überzeugen: Dort wird eine Radfahrkarte aus Radevormwald aus dem Jahre 1902 gezeigt.

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