Zum 25. Juni 2012 läuft aufgrund der EU-Passverordnung die Gültigkeit der Einträge von Kindern in den Reisepässen der Eltern ab. Somit muss mit Beginn der Ferienzeit 2012 jedes Kind ein eigenes Dokument – Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass – vorweisen können.
Beantragung:
Ausweisdokumente für Kinder müssen von beiden Erziehungsberechtigten beantragt werden, wobei einer davon durch eine Vollmacht in Verbindung mit einer Personalausweiskopie durch den anderen vertreten werden kann. Das persönliche Erscheinen des Kindes ist in jedem Fall erforderlich. Alleinerziehende müssen einen Sorgerechtsnachweis vorlegen.
Unterlagen:
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild des Kindes, Größe 45 x 35 mm (Hochformat)
- Geburtsurkunde des Kindes
- alter Ausweis des Kindes oder Kinderreisepass (sofern bereits ausgestellt)
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) der Eltern
- ggfs. Sorgerechtsnachweis
Infos zum Foto:
Ein Foto ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich, das heißt, dass auch für Babys ein Foto benötigt wird. Vor jeder Reise sollten die Eltern überprüfen, ob die Identifizierung ihres Sprösslings über das Foto bei einer Grenzkontrolle noch möglich ist, oder ob sich das Gesicht des Kindes inzwischen zu stark verändert hat. Sollte die eindeutige Identifizierung nicht mehr möglich sein, besteht beim Kinderrreisepass die Möglichkeit, das Foto zu aktualisieren, was jeweils mit Kosten in Höhe von 6 Euro verbunden ist. Beim Personalausweis oder Reisepass ist in diesem Fall ein neuer Antrag zu stellen.
Wer unterschreibt?
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr ist bei allen Ausweisdokumenten eine eigenhändige Unterschrift des Kindes erforderlich. Auch jüngere Kinder können unterschreiben, sofern sie dazu in der Lage sind; ansonsten erhält das Dokument einen waagrechten schwarzen Strich anstelle der Unterschrift.
Fingerabdrücke:
Ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen beim Reisepass die Fingerabdrücke des Kindes verpflichtend aufgenommen werden (gilt nicht für den Personalausweis und den Kinderreisepass).
Gültigkeit:
Ausweisdokumente für Kinder sind 6 Jahre gültig. Kinderreisepässe, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden und noch gültig sind, können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes verlängert werden, wobei auch immer eine Aktualisierung des Fotos erfolgt; hierbei sollte das Kind persönlich beim Einwohnermeldeamt erscheinen.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahres wird der Kinderreisepass ungültig; für das Kind muss dann – je nach Reiseziel – der übliche elektronische Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.
In welchen Ländern gilt der Kinderreisepass?
Der Kinderreisepass und der Personalausweis werden innerhalb der EU als Reisedokumente akzeptiert. In einigen Ländern wird der Kinderreisepass jedoch nicht anerkannt, sondern ausschließlich der normale Reisepass. Konkrete Informationen zu speziellen Forderungen einzelner Länder (z. B. Visumspflicht) erhält man beim Auswärtigen Amt (Tel. Bürgerservice: 03018-17-2000).
Kosten:
Ein Kinderreisepass kostet 13 Euro, jede Änderung oder Verlängerung 6 Euro; er kann bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen sofort ausgestellt werden. Ein normaler Reisepass (auch für Kinder möglich) kostet 37,50 Euro, ein Personalausweis 22,80 Euro; beide Dokumente erfordern eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen. Bei allen Ausweisdokumenten sind die Eltern verpflichtet, auf die Aktualität des Fotos des Kindes zu achten.
Zuletzt aktualisiert am: 01.08.2012. 2008 02.05.2025).
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