Damals: Das Tragen von falschen Bärten ist verboten!

Heute kann jeder seinen Frohsinn im Karneval so richtig ausleben. Das sah aber vor über 100 Jahren ganz anders aus, wie eine Polizeiverordnung von 1887 belegt:

Wenn an Weiberfastnacht und am Karnevalssamstag in Radevormwald die rot-weißen und auch anderfarbigen Jecken in der Stadt unterwegs sind, können sie froh sein, ihren Frohsinn so richtig ausleben zu können. Das sah nämlich vor über 100 Jahren ganz anders aus, wie eine Polizeiverordnung von 1887 belegt:

  • Paragraph 1: An den Karnevalstagen sind Maskeraden und Vermummungen sowie das Tragen von Fastnachtskostümen, falschen Bärten etc. auf allen öffentlichen Plätzen und Straßen gänzlich verboten.
  • Paragraph 2: Ob eine Person als maskiert zu betrachten ist, ist im einzelnen Falle von dem diensttuenden Polizeibeamten zu entscheiden.
  • Paragraph 3: Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Geldstrafen von drei bis neun Mark, eventuell mit entsprechender Haft geahndet.

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