Funk-Zeugnisse für Wassersportler
Kreisvolkshochschule bietet Lehrgang im Juni an Die Teilnehmer werden auf die Prüfung zum Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) und zum Short Range Certificate (SRC) vorbereitet. Im Seebereich wird das Short Range Certificate verlangt. Es berechtigt aber nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Dafür ist das UKW-Sprechfunkzeugnis UBI erforderlich. Die beiden unterschiedlichen Funkzeugnissen können auch einzeln erworben werden. Die UBI-Prüfung ist für SRC-Inhaber vereinfacht, es wird aus einem verkürzten Fragenkatalog geprüft. Informationen zu den beiden Funkzeugnissen gibt es im Internet unter www.dsv-pa-rhein-ruhr.de Der Lehrgang findet an folgenden Terminen statt: 11./12./13./18./19. und 20. Juni. Freitags findet der Kurs jeweils von 18 bis 21 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 15 Uhr in der Kreisvolkshochschule in Niederseßmar statt. Die Kursgebühr beträgt 180 Euro zuzüglich Skript- und Prüfungsgebühr. Anmeldungen nimmt das Amt für Weiterbildung und Studium, Kreisvolkshochschule, Mühlenbergweg 3 in 51645 Gummersbach entgegen.
Zuletzt aktualisiert am: 23.04.2010. 3689 10.06.2026).
|