08.02.2010 12:21 - Ohne Helm, mit 0,32 Promille

Vor Vollendung des 21-Lebensjahres darf der Führer eines Kraftfahrzeugs die Fahrt nicht unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks antreten.

Dies missachtete ein 15-jähriger Mofa-Fahrer aus Radevormwald.
Ohne Helm und mit 0,32 Promille war der 15-Jährige am Samstag (06.02.), um 23:10 Uhr auf der Blumenstraße in Radevormwald unterwegs.
Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, verbunden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro.

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