Bewährung im Berufungsprozess

Nachdem Anfang des Jahres ein 93 jähriger in einem Hückeswagener Altenheim durch Verbrühungen beim Baden starb, wurde nun der damals verantwortliche Praktikant zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Nach Auffassung des Landgerichtes Köln hatte der junge Mann seine Sorgfaltspflicht verletzt, als er den 93 Jährigen mit zu heissem Badewasser verbrühte. Der Mann, der sich aufgrund seiner Erkrankung nicht mitteilen konnte, starb wenige Tage später an seinen Verbrennungen.

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