Kupferbergwerk unter der Wuppersperre

Das Wiebachtal - seit dem Anstau der Wuppertalsperre erfährt man nur noch durch Bilder und Erzählungen von seiner ursprünglichen Schönheit.

Einst lockte es Spaziergänger nur so an, als hier noch mitten in Wald und Himmelswiese eine alte Mühle stand.

Doch auch ein kleines Bergwerk befand sich einmal dort: die Carolinengrube, in der Kupfer abgebaut wurde. In unmittelbarer Nachbarschaft auf Hückeswagener Gebiet befanden sich außerdem die Grubenfelder Quaste, in denen Kupferkies abgebaut wurde, und die Grube Conrad.

Wann die Carolinengrube im Wiebachtal angelegt wurde, läßt sich nicht genau datieren, jedoch existiert noch ein "Befahrungsprotokoll" vom 20. Oktober 1858, aus dem hervorgeht, daß die Anlage schon früher in Betrieb war. Damals bestand schon ein zur Untersuchung der Quarzvorkommen eingerichteter Stollen von 35 Metern Länge. Um die Gesteinsschichten in der Tiefe weiter zu untersuchen, wurde in der Nähe der Stollenöffnung ein weiterer Gang von rund 22 Metern, der Erzführung folgend, angelegt.

Die Leitung der Carolinengrube hatte damals Carl Wilhelm Bever aus Kormannshausen, der am 1. Juli 1859 eine Art Bewirtschaftungsvertrag mit dem Gruben-Repräsentanten Ewald Duisberg aus Elberfeld abschloß. Aus dem Vertragsinhalt:

  • § 1: Der Gewerke Carl W. Bever zu Kormannshausen verpflichtet sich hierdurch in der Eigenschaft als Steiger, den nach den bergamtlich bestätigten Betriebsplänen vorgeschriebenen Betrieb für das Kupferbergwerk Carolinengrube bei Wiebach im Kreise Lennep und Berg-Amts-Bezirk Siegen nach den Anordnungen des den Grubenvorstand vertretenden Repräsentanten Ewald Duisberg zu Elberfeld zu leiten, und sich hierbei nach den bestehenden und noch zu erlassenden Berggesetzen zu richten. Der C. W. Bever hat daher namentlich Sorge zu tragen für die genaue Ausführung der Betriebs-Dispositionen, Befolgung der Bergpolizeilichen Vorschriften wegen Annahme, Entlassung und Bestrafung der Arbeiter und deren Löhnung, für Erhaltung der Markscheiderstufen sowie Anfertigung und Erhaltung der Grubenrisse. Der p.p. Bever hat diese Funktionen der Bergbehörde gegenüber nach den Instruktionen vom 6. März 1852 zu dem Gesetze über die Verhältniße der Miteigenthümer eines Bergwerkes vom 12. May 1851 (V) zu § 18/ zu 2 persönlich zu vertreten.
  • § 2: Der p.p. Bever übernimmt außer der Grubenbetriebsleitung auch demnächst die Leitung über die Aufbereitung der Erze, sobald eine Aufbereitungsanstalt erbaut und konzessioniert ist.
  • § 3: Für seine Dienstleistung erhält der p.p. Bever ein monatliches Salair von zehn Thaler, welches jedesmal am 1ten des Monats ausgezahlt wird, und ist eine monatliche Kündigung beiderseits abgeschlossen.

Soweit der Vertrag. Bever bemühte sich zwar redlich durch die Installation aufwendiger Anlagen um einen wirtschaftlichen Abbau, doch trotz seiner Anstrengungen erwiesen sich die Vorkommen als nicht ausreichend. So gab er schließlich 1891 auf und trat seine Ansprüche an H. Hagenkötter ab. Doch auch dieser sah keinen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage und scheute deshalb die kostspielige Investition, die er ursprünglich vorgehabt hatte, die Grube nämlich mittels einer Drahtseilbahn an die Eisenbahnlinie in Kräwinklerbrücke anzuschließen. Wiederum wechselte der Besitz: 1903 an E. Freymann aus Barmen.

In den zwanziger Jahren kam dann das endgültige Aus. Stollen und Schächte der Carolinengrube blieben sich selbst überlassen, wurden jedoch immer wieder von vielen interessierten Spaziergängern erkundet. Als es dabei sogar zu einem tödlichen Unglücksfall kam, wurde der Stolleneingang 1933 zugemauert. Heute ist alles im Wasser versunken.

Anzeigen: