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Streichung unnötig repressiver Passagen

Antrag von Fritz Ullmann zur Sitzung des Rates am 24.4.2018, TOP 8.: Streichung unnötig repressiver Passagen der Strassenordnung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es wird beantragt, folgenden Antrag zum o.g. Tagesordnungspunkt der 
Sitzung des Rates der Stadt Radevormwald zu diskutieren und zu beschließen:

Der Rat der Stadt Radevormwald beschließt, folgende Passagen der o.g. 
Verordnung zu streichen:

 1.

    In § 2 (Allgemeine Verhaltenspflicht), Abs. (1) a) 6. „das stille,
    passive Betteln unter Zuhilfenahme von Kindern oder Tieren,“

    sowie folgende Passagen in Gänze:

 2.

    In § 2 (Allgemeine Verhaltenspflicht), Abs. (1) a) 7. „das
    Vortäuschen von künstlerischen Darbietungen,“

 3.

    § 3 (Schutz der Anlagen und Verkehrsflächen), Abs. (2) 6. „In den
    Anlagen oder auf Verkehrsflächen die Notdurft zu verrichten,“

 4.

    § 6 (Verunreinigungsverbot), Abs. (1) 6. „das Spucken auf Flächen,
    die der Öffentlichkeit zugänglich sind.“

Es wird getrennte Abstimmung der Punkte dieses Antrages beantragt.

*Begründung:*

Wir lehnen den Ansatz der Verwaltung, das „subjektive 
Sicherheitsempfinden“ der Bevölkerung durch Verbotsmaßnahmen verbessern 
zu wollen, grundsätzlich ab. Dies bedeutet nichts weniger, als die 
Bürger zu täuschen. Das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung sollte 
stattdessen durch die Gewährleistung einer angemessenen Sicherheit 
gesteigert werden.

_Gleichzeitig entsteht der Eindruck, dass die hier soziale Randgruppen 
aus der öffentlichen Wahrnehmung verdrängt werden sollen._ Dies ist kein 
Weg, gesellschaftliche Probleme zu lösen; die soziale Lage der 
Betroffenen wird sich durch solche Maßnahmen im Gegenteil 
verschlechtern, sie werden weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt.

Zu allen Punkten ist anzumerken, dass die Durchsetzbarkeit überhaupt 
fragwürdig erscheint. In Anbetracht der geringen Zahl im Außendienst 
präsenter Ordnungsamtsmitarbeiter ist es nicht möglich, die Verordnung 
gerecht durchzusetzen. Bei der nur sporadischen Durchsetzung dieser 
rigiden Verordnung entsteht zwangsläufig der Eindruck von Willkür in der 
betroffenen Bevölkerung.

Im folgenden werden die Punkte des Antrages im Einzelnen begründet:

*Zu 1.:* Viele obdachlose Menschen halten Tiere, insbesondere Hunde, und 
dies oft in einer durchaus artgerechten Form. Diese Tiere stellen für 
diese Menschen einen wichtigen Bestandteil ihres Lebens und manchmal den 
einzigen stabilen sozialen Kontakt dar. Gleichzeitig sind viele 
obdachlose Menschen genötigt, zu betteln. Durch das faktische Verbot des 
Mitführens von Tieren werden diese Menschen in einem unverhältnismäßigen 
Maße eingeschränkt.

*Zu 2.:* Der Begriff des „Vortäuschens künstlerischer Darbietungen“ ist 
zu vage und erlaubt willkürlich zulässige Darbietungen zu untersagen.

*Zu 3.:* Auch wenn die Verrichtung der Notdurft im öffentlichen Raum ein 
tatsächliches Problem darstellt und mit Beeinträchtigungen einhergeht, 
so kann es nicht sein, dass dies unter Strafe gestellt wird, während die 
öffentlichen sanitären Einrichtungen der Stadt in einem für Menschen 
hygienisch betrachtet unbenutzbaren Zustand sind. Hier muss die Stadt 
benutzbare öffentliche Sanitäreinrichtungen bieten, bevor sie das so 
genannte „Wildpinkeln“ unter Strafe stellt oder sich verpflichten, dies 
jetzt zu tun.

*Zu 4.:* Das Spucken stellt objektiv keine relevante oder nachhaltige 
Verunreinigung öffentlicher Flächen dar. Es handelt sich hier zwar um 
eine Unsitte – aber nicht alles, was störend ist, sollte in einer sich 
frei nennenden Gesellschaft unter Strafe gestellt werden. Für ein Verbot 
des Spuckens auf öffentlichen Flächen fehlt eine objektive Grundlage.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass überhaupt fragwürdig erscheint, dass 
das „subjektive Sicherheitsempfinden“ der Bevölkerung durch die 
Verschärfung der Verordnung gehoben werden könnte. Gleichzeitig bedeutet 
eine Erweiterung des Katalogs verbotener Handlungen auch eine 
„subjektive Einschränkung der Lebensqualität“ in unserer Stadt, sie 
erhöht das Gefühl von Reglementierung, Beobachtung, Kontrolle und, 
insoweit soziale Randgruppen Ziel der Verordnung sind, Ausgrenzung.

Grundsätzlich sprechen wir uns auch gegen die Anhebung der Strafen aus 
im Einzelnen. Hilfsweise unterstützen wir die Anträge des fraktionslosen 
Stadtverordneten Dr. Michalides zur Herabsetzung der allgemein 
unverhältnismäßig angesetzten Strafen.

-- 
Mit freundlichen Grüßen


-Fritz Ullmann
Stadtverordneter im Rat der Stadt Radevormwald

-----------------------------------------
Fon: 02191 696 043-4
Fax: 02191 696 043-3
---
---
LF - LINKES FORUM /
EIN LINKER. im Rat der Stadt Radevormwald
Postfach 3021 / Kirchstr. 5
42477 Radevormwald
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